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Israel muss Flüchtlingsgesetz überarbeiten

12. August 2015

Das israelische "Anti-Infiltrationsgesetz" sieht vor: Einwanderer, die illegal nach Israel kommen, können für 20 Monate festgehalten werden. Das Oberste Gericht hat dieses Gesetz nun gekippt.

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Ein Protest gegen die israelische Asylpolitik in Tel Aviv im Februar 2014(Foto: JACK GUEZ/AFP/Getty Images)
Protest in Tel Aviv gegen Israels AsylpolitikBild: Getty Images/AFP/J. Guez

Der Oberste Gerichtshof Israels hat ein neues Gesetz zum Umgang mit Flüchtlingen in Teilen gekippt. Das Parlament hat nun sechs Monate Zeit, das Gesetz zu überarbeiten. Gemäß dem im Dezember vom Parlament verabschiedeten "Anti-Infiltrationsgesetz" können Menschen, die illegal nach Israel eingereist sind, bis zu drei Monate ins Gefängnis gesteckt werden. Danach können sie ins Internierungslager Cholot in der Negevwüste verlegt und dort bis zu 20 Monate ohne Urteil festgehalten werden. Acht der neun Richter stuften ein 20-monatiges Festhalten als "unverhältnismäßig" ein.

1200 Asylsuchende seit mehr als einem Jahr inhaftiert

Die Behörden müssen gemäß dem Gerichtsbeschluss nun binnen zwei Wochen 1200 illegal eingereiste Einwanderer freilassen, die seit mehr als einem Jahr im Wüstengefängnis Cholot festgehalten werden. Insgesamt sind dort 1700 Asylsuchende inhaftiert.

Die Freiheit eines Menschen sei das Fundament seiner Existenz, ihn dieser Freiheit zu berauben, schädige ihn maßgeblich in seinen Rechten, erklärte Gerichtspräsidentin Miriam Naor den Beschluss laut Bericht der Tageszeitung "Haaretz". Es dürfe nicht vergessen werden, dass das einzige Verbrechen der sogenannten Infiltranten sei, die Grenzen zu Israel illegal überschritten zu haben. Sie könnten weder deportiert werden noch stellten sie eine Gefahr für die Sicherheit des Staates oder das Leben seiner Bürger dar.

Miriam Naor, die Präsidentin des Obersten Gerichtshofs (Foto: imago/David Vaaknin)
Miriam Naor, die Präsidentin des Obersten GerichtshofsBild: imago/D. Vaaknin

Andere wesentliche Teile des Gesetzes stuften die Richter einstimmig als verfassungsgemäß ein, darunter auch die dreimonatige Festsetzung von neuankommenden Asylsuchenden.

Bereits dritter Beschluss gegen das "Anti-Infiltrationsgesetz"

Die Entscheidung ist bereits der dritte Beschluss gegen eine Vorschrift zur Inhaftierung illegaler Einwanderer innerhalb von zwei Jahren. Das Oberste Gericht hatte im vergangenen September eine frühere Fassung des "Anti-Infiltrationsgesetzes" zurückgewiesen. Die Richter bewerteten unter anderem eine damals vorgesehene unbegrenzte Haftdauer für Insassen in Cholot sowie eine Meldepflicht dreimal am Tag als unzulässig.

Dennoch wertete Ministerpräsident Benjamin Netanjahu die neueste Entscheidung des Gerichts als Stärkung des von seiner Regierung betriebenen scharfen Vorgehens gegen Asylsuchende. Das Gericht habe die grundsätzliche Position des Staates gutgeheißen, dass der illegale Strom von Arbeitsmigranten inakzeptabel und deren Festnahme zur nötigen Abschreckung angezeigt sei, erklärte er in einer Pressemitteilung.

Menschenrechtsorganisationen beklagen illegale Abschiebungen

Derzeit leben in Israel rund 48.000 Afrikaner. Fast alle stammen aus Eritrea und dem Sudan - Ländern, in die sie nach internationalem Recht nicht abgeschoben werden dürfen, da ihnen dort Verfolgung droht. Die meisten der Asylsuchenden in Israel leben in ärmlichsten Verhältnissen im Süden von Tel Aviv, dort kommt es immer wieder zu Protesten von Anwohnern. Die israelische Regierung versucht, mit Internierungen und dem Entzug der Arbeitserlaubnis die Asylsuchen zur Ausreise in Drittländer zu drängen. Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch hatte Israel im vergangenen Herbst vorgeworfen, mehr als 7000 Eritreer und Sudanesen illegal in ihre Heimat abgeschoben zu haben.

mb/sti (afp, kna)