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Grausame Giftspritze?

26. September 2007

Der Oberste Gerichtshof prüft zum ersten Mal in der amerikanischen Justizgeschichte die Verfassungsmäßigkeit der Giftspritze als Hinrichtungsmethode. Infolgedessen könnten Hinrichtungen vielerorts ausgesetzt werden.

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Bild: AP Graphics

Das Supreme Court nahm am Dienstag (26.9.2007) den Fall von zwei Todeskandidaten aus dem Bundesstaat Kentucky an, die gegen die Injektion als "ungewöhnliche und grausame Bestrafung" geklagt hatten - dies verbietet die Verfassung. Ihren Anwälten zufolge ist es das erste Mal seit mehr als 100 Jahren, dass sich das Gericht mit der Frage einer Hinrichtungsmethode beschäftigt. Ein Urteil könnte bis Ende Juni ergehen. In der Vergangenheit hatte das Gericht mehrere ähnliche Beschwerden zurückgewiesen.

38 von 50

Über die Anwendung der Todesstrafe entscheiden in den USA die einzelnen Bundesstaaten. Von 50 erlauben gegenwärtig 38 die Todesstrafe, wie auch der Bund. Bis auf Nebraska wenden alle die Giftspritze als Hinrichtungsmethode an - dort ist der Tod durch Strom vorgeschrieben.

In zehn dieser Staaten wurden bereits in der Vergangenheit nach gerichtlichen Klagen von Häftlingen deren Exekutionen ausgesetzt. Aufgrund der neuen Entwicklung erwarten Rechtsexperten, dass Gerichte auch in weiteren Staaten ein Hinrichtungsmoratorium bis zur Entscheidung der höchsten Instanz verfügen.

Extreme Schmerzen

In Texas wurde demgegenüber am Dienstag erneut ein Häftling hingerichtet. Es war die 26. Exekution dort in diesem Jahr. Die nächste Hinrichtung ist für Donnerstag geplant.

Den Häftlingen wird zunächst ein Betäubungsmittel injiziert, dann ein Mittel zur Muskellähmung und schließlich eine Substanz, die zum Herzstillstand führt. Den klagenden Gefangenen zufolge können Todeskandidaten extreme Schmerzen erleiden, wenn ihnen eine zu geringe Menge des Betäubungsmittels eingespritzt wird. Sie könnten dann aber nicht einmal aufschreien. (kas)