Italien muss Amanda Knox entschädigen
24. Januar 2019Die italienischen Behörden hätten bei der Befragung Knox' mehrere ihrer Menschenrechte verletzt, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.
So sei man nicht den Anschuldigungen der damaligen Studentin nachgegangen, von der Polizei geschlagen und unter Druck gesetzt worden zu sein, hieß es. Außerdem habe Italien nicht zufriedenstellend begründet, warum die damals 20-Jährige im Jahr 2007 bei einem entscheidenden Polizeiverhör keinen Anwalt gestellt bekommen habe. Damit habe Italien gegen das Recht auf ein faires Verfahren sowie gegen das Misshandlungsverbot verstoßen. Das Urteil kann innerhalb von drei Monaten angefochten werden.
Knox war 2009 wegen Mordes an der britischen Austauschstudentin Meredith Kercher in Italien zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden. Die Leiche der 21-Jährigen wurde in der Wohnung gefunden, die sie sich in Perugia mit Knox geteilt hatte. Nach fast acht Jahren Justizgerangel wurde Knox schließlich freigesprochen.
Bis dahin hatte sie schon rund vier Jahre in Haft gesessen und in den Medien als "Engel mit den Eisaugen" Bekanntheit erlangt. Ein Urteil wegen falscher Verdächtigung blieb jedoch bestehen: Knox hatte nach Überzeugung der italienischen Richter einen Bekannten des Mordes an Kercher beschuldigt, obwohl sie um seine Unschuld wusste.
In Straßburg machte die Amerikanerin geltend, dass sie diese Aussage im Schockzustand nach dem Fund der Toten und unter dem Eindruck von Schlägen der Polizei gemacht habe.
uh/ml (dpa, afp)