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Jedes siebte Kind auf Hartz IV angewiesen

31. Mai 2016

Schlechte Nachrichten zum Internationalen Kindertag: 1,54 Millionen Kinder sind in Deutschland von Hartz IV-Leistungen abhängig. In Berlin und Bremen ist die Lage der unter 15-Jährigen noch deutlich schlechter.

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Junge vor Joghurts bei der Tafel in Wuppertal (Archivbild: Getty)
Bild: Getty Images

Die Ergebnisse der Datenauswertung der Linken-Bundestagsabgeordneten Sabine Zimmermann sind erschütternd: Jedes siebte Kind in Deutschland ist im vergangenen Jahr auf Hartz IV-Leistungen angewiesen gewesen. Das sind gut 30.000 Kinder mehr, als im Jahr zuvor. Die Angaben stammen von der Bundesagentur für Arbeit.

Regionale Unterschiede

In einzelnen Regionen ist die Situation noch deutlich schlechter: So ist in Bremen und Berlin mit 31,5 Prozent fast jedes dritte Kind unter 15 Jahren von Hartz IV-Leistungen abhängig (Ende 2015). In Sachsen-Anhalt sind es 21,8 Prozent der Kinder, in Hamburg 20,4 Prozent. Am besten geht es den Kindern in Bayern, wo prozentual nur 6,5 Prozent von Hartz IV leben müssen.

Insgesamt sind in Ostdeutschland 20,3 Prozent der unter 15-Jährigen auf Hartz IV-Leistungen angewiesen, in Westdeutschland 13 Prozent.

Zimmermann wies darauf hin, dass es beim Thema Kinderarmut genau betrachtet natürlich nicht unmittelbar um die Armut der Kinder, sondern um die Armut ihrer Eltern und deren Auswirkung auf den Nachwuchs geht. In der enormen Anzahl der Hartz IV-Beziehenden mit Kindern spiegele sich die in vielen Regionen immer noch angespannte Arbeitsmarktlage mit viel zu wenigen Jobs und Niedriglöhnen wider, betonte sie. Der Bundesregierung warf die stellvertretende Vorsitzende der Linkenfraktion vor, zu wenig gegen das seit Jahren bekannte Problem zu tun. So müssten die Regelsätze für Kinder erhöht werden.

Sozialverbände warnen

Zahlreiche Sozialverbände warnten anlässlich des Internationalen Kindertages am 1. Juni vor einer Verschlechterung der Hartz IV-Bezüge für Kinder. Die große Koalition plant ein Ergänzungsgesetz zur Rechtsvereinfachung bei getrennt lebenden Eltern. Wenn nur ein Elternteil hilfebedürftig ist, sollen bei der Berechnung der Hartz IV-Leistungen nur die Tage berücksichtigt werden, an denen sich das Kind auch bei dem Elternteil mit Hartz IV-Bezug aufhält.

se/as (dpa)