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Jentsch: "Die Bundesregierung müsste Gurlitt einen fairen Preis anbieten"

Sabine Oelze (nf)18. November 2013

Cornelius Gurlitt will seine Bilder behalten. Im Interview mit der Deutschen Welle fordert der Kunsthistoriker Ralph Jentsch, dass juristische Versäumnisse im Umgang mit NS-Raubkunst endlich wiedergutgemacht werden.

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Sammlerstempel auf der Rückseite eines Kunstwerks Foto DW/Elisabeth Yorck von Wartenburg 07.11.2013
Bild: DW/E. Yorck von Wartenburg

"Freiwillig gebe ich nichts zurück", sagt der Besitzer des Münchner Kunstschatzes, Cornelius Gurlitt. Gegenüber dem "Spiegel" (18.11.2013) weist der 80-Jährige alle Vorwürfe von sich. Die gut 1400 Kunstwerke, die in seiner Wohnung sichergestellt wurden, habe sein Vater, der Kunsthändler Hildebrand Gurlitt, rechtmäßig erworben.

Im Gespräch mit der Deutschen Welle spricht der Kunsthistoriker und Provenienzforscher Ralph Jentsch über das mögliche Unrechtsempfinden Gurlitts, über juristische Versäumnisse und über die Veröffentlichung der Bilder im Internet.

Die Bundesregierung hat Bilder aus dem Besitz von Cornelius Gurlitt in der Datenbank lostart.de veröffentlicht. Warum erst jetzt - zwei Jahre, nachdem die Bilder in der Wohnung in München gefunden wurden?

Das ist eine Frage, die ich mir auch gestellt habe, und für die ich keine Antwort gefunden habe. Für mich handelt es sich um einen Skandal, dass der Münchner Bilderfund so lange verschwiegen wurde und dass die Recherchen unter Ausschluss von weiteren Provenienzforschern und Kunstexperten durchgeführt wurden.

Ralph Jentsch in der Sendung "Der große Bluff" © WDR
Ralph Jentsch, Kunsthistoriker, Bild aus der Sendung "Der große Bluff" (WDR)Bild: WDR

Was versprechen Sie sich von der Veröffentlichung einer Werkliste bzw. der Werke im Internet?

Ich erhoffe mir einen schnelleren Überblick über die Kunstwerke und auch über die betroffenen ehemaligen Besitzer. Ich bin sicher, dass wir in der Provenienzforschung viel weiter wären, wenn die Liste früher veröffentlicht worden wäre. Es geht dabei ja nicht um Bereicherungen, sondern darum, ein großes Unrecht wiedergutzumachen.

Kann es sein, dass es noch mehr Schatzkammern dieser Art gibt?

Es könnte sein, dass Cornelius Gurlitt zusätzlich zu seiner Wohnung auch von den Zollfreilagern in der Schweiz als Bilderlager Gebrauch gemacht hat und dass sich dort weitere Kunstwerke befinden. Schließlich wurde Cornelius Gurlitt bei der Ausreise aus der Schweiz kontrolliert. Das ist aber reine Spekulation.

Die Behörden hoffen auf Einsicht bei Gurlitt. Wie könnte Ihrer Meinung nach eine gütliche Einigung, wie sie nun angekündigt wird, aussehen?

Eine gütliche Einigung könnte meiner Meinung nach so aussehen, dass die Bundesregierung Cornelius Gurlitt den sichergestellten Bestand der "Entarteten Kunst" abkauft. Christies oder Sothebys könnten in diesem Fall eingeschaltet werden, um die Werte der Werke zu ermitteln. Dann müsste die Bundesregierung ihm einen fairen Preis anbieten. Darüber hinaus müsste er die Zusicherung bekommen, dass er die Werke, die nach 1945 legal erworben wurden, behalten kann. Auf der anderen Seite müsste er damit einverstanden sein, dass bei den übrigen 800 Werken Provenienzforschung betrieben wird und die Werke, die NS-verfolgungsbedingt entzogen wurden, an die rechtmäßigen Erben zurückgegeben werden.

Das Gemälde "Paar in Landschaft" von Conrad Felixmueller EPA/PUBLIC PROSECUTOR OFFICE'S AUGSBURG
Ein Bild aus der Sammlung: "Paar in Landschaft" von Conrad FelixmuellerBild: Staatsanwaltschaft Augsburg/dpa (Ausschnitt)

Könnte es sogar sein, dass Cornelius Gurlitt gar kein Unrechtsempfinden verspürt, wenn man bedenkt, dass sein Vater nach dem Kriegsende in Düsseldorf Kunstvereinsleiter - und damit scheinbar rehabilitiert - wurde? In Düsseldorf ist sogar eine Straße nach ihm benannt.

Cornelius Gurlitt war beim Tod seines Vaters 24 Jahre alt. Ich bin mir ziemlich sicher, dass er gewusst hat, dass die Sammlung ein Mischbestand war, also dass sich darunter legal und illegal erworbene Werke befanden. Das löste sicher ein schlechtes Gewissen aus. Er wusste, dass sein Vater gelogen hat, was die Geschichte und das Entstehen seiner Sammlung anbelangte. Ich habe Ausstellungskataloge gefunden, in denen Hildebrand Gurlitt als Leihgeber verschiedener Werke seiner Sammlung aufgetreten ist. Das hätte Cornelius Gurlitt genauso tun können. Aber er hat zurückgezogen gelebt.

Um NS-Raubkunst aufzufinden und gegebenenfalls auch zu restituieren, unterzeichneten 44 Länder und Opferverbände 1998 die "Washingtoner Erklärung". Ein Jahr später forderte der damalige Kulturstaatsminister Michael Naumann die Deutschen Museen auf, ihre Bestände dementsprechend zu durchsuchen. Wurden Ihnen als Provenienzforscher damals die Depots geöffnet?

Es sind mehr als sechs Jahrzehnte vergangen, in denen von staatlicher Seite nichts passiert ist. Man hat eine Kulturlandschaft zerstört, man hat aus den Museen die besten Werke der Moderne beschlagnahmt und man hat den Künstlern geschadet, in dem man deren Werke als "entartet" bezeichnet und einen Großteil verbrannt hat. Allein von George Grosz sind 300 Werke aus Museen entfernt worden, ein paar sind in Luzern versteigert worden, ein paar sind verkauft worden, der Großteil ist verbrannt worden. Dass die Bundesrepublik Jahrzehnte hat verstreichen lassen, bevor sie sich dieses brisanten Themas angenommen hat, ist in meinen Augen ein großes Versäumnis.

Der Kunsthändler Hildebrand Gurlitt (Mitte) 1952 in der Kunsthalle Düsseldorf Foto: Stadtarchiv Düsseldorf (c) dpa - Bildfunk+++)
Der Kunsthändler Hildebrand Gurlitt (Mitte) 1952 in der Kunsthalle DüsseldorfBild: picture-alliance/dpa

Warum hatte niemand Interesse, die Provenienz der Museumsbestände aufzuarbeiten? Warum wurden bislang noch keine unabhängigen Kommissionen eingesetzt?

Nicht nur das. Man hat auch den Bock zum Gärtner gemacht. In Berlin finanziert ausgerechnet die Ferdinand-Möller-Stiftung (Anm. der Redaktion: Ferdinand Möller gehörte wie Hildebrand Gurlitt zu den Kunsthändlern, die im Auftrag des Reichspropagandaministeriums Kunstwerke der "Entarteten Kunst" ins Ausland verkauften.) die Forschungsstelle "Entartete Kunst" an der Freien Universität Berlin. Forschung sollte unabhängig sein und von staatlicher Seite finanziert werden.

Anders als in Frankreich, den Niederlanden, Österreich oder der Schweiz gab es in Deutschland kein Gesetz, das die Vermögensübertragungen zwischen 1933 und 1945 für unwirksam erklärte. Warum?

Das zeigt, wie die Verantwortlichen nach dem Zweiten Weltkrieg mit der Geschichte umgegangen sind. In vielen Ämtern sind Nazis tätig geblieben. Es gab Juristen, die sich selbst entnazifiziert haben, keiner wurde vor ein Gericht gestellt. Architekten, die Hitlers Reichsminister Albert Speer bei den Plänen für die Reichshauptstadt "Germania" mitgeholfen haben, konnten danach nahtlos weiterarbeiten. Von solchen Leuten, die nach dem Krieg wieder in verantwortlichen Positionen saßen, kann man nicht verlangen, dass sie ihre eigene braune Vergangenheit aufarbeiten. Erst jetzt werden wir von den Ereignissen überrollt. Mit Recht stellt eine jüngere Generation nun die Frage: Warum?

"Dompteuse" von Otto Dix (rechts) und "Etude de femme nue debout, les bras relevés, les mains croisées au-dessus de la tête" von Auguste Rodin EPA/PUBLIC PROSECUTOR OFFICE'S AUGSBURG
"Dompteuse" von Otto Dix (rechts) und "Etude de femme nue debout, les bras relevés, les mains croisées au-dessus de la tête" von Auguste RodinBild: Staatsanwaltschaft Augsburg/dpa (Ausschnitt)

Das NS-Einziehungsgesetz von 1938 wurde bislang vor bundesdeutschen Gerichten nicht für unzulässig erklärt. Weil man nach 1945 Rechtssicherheit für die neuen Besitzer schaffen wollte. Macht es noch Sinn, dieses Gesetz zu ändern?

Ich glaube nicht, dass man Gesetze, die 1938 beschlossen wurde, ändern kann. Die vielen Verkäufe von Werken, die weltweit in Museen hängen, sind nicht mehr rückgängig zu machen. Der Staat sollte den Bestand "entarteter" Kunst zurückkaufen, an die Museen zurückgeben und Gurlitt die Zusicherung geben, dass er die Werke aus dem Besitz seines Vaters, die einwandfrei und nicht belastet sind, zurück erhält. Die anderen Werke sollten einem Provenienzforscherteam übergeben werden mit der Maßgabe, dass die Werke, die unrechtmäßig entzogen wurden, den betroffenen Familien zurückgegeben werden. Das wäre ein Stück der Wiedergutmachung. Das wäre zwar entgegen aller Gesetzgebung, denn es ist längst verjährt: Privatleute müssen Dinge, die sie erworben haben, nicht zurückgeben. Aber es wäre ein Deal, der dem Ansehen der Bundesregierung, der Kunst und den betroffenen Künstlern dienlich wäre.

Cover des Buches "Alfred Flechtheim und George Grosz: Zwei deutsche Schicksale" von Ralph Jentsch Bild: Weidle Verlag
Cover des Buches "Alfred Flechtheim und George Grosz: Zwei deutsche Schicksale" von Ralph Jentsch (Weidle Verlag)

Ralph Jentsch ist der Nachlassverwalter des Malers George Grosz (1893 - 1959). Seit Jahren forscht er nach dem Verbleib von Gemälden des bedeutenden Expressionisten. Viele von ihnen befanden sich einst in der Galerie des jüdischen Kunsthändlers Alfred Flechtheim, der Deutschland 1933 verlassen musste und damit auch Teile seiner Sammlung verlor.