"Herdprämie" auf dem Prüfstand
14. April 2015Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die mündliche Verhandlung über das Betreuungsgeld begonnen. Der Erste Senat des Gerichts muss entscheiden, ob die im Jahr 2013 von der damaligen schwarz-gelben Bundesregierung eingeführte familienpolitische Leistung gegen die grundgesetzlich garantierte Gleichberechtigung von Mann und Frau verstößt und ob der Bund überhaupt berechtigt war, ein solches Gesetz zu beschließen. Das sozialdemokratisch regierte Hamburg hatte Verfassungsklage eingereicht
150 Euro monatlich
Laut Gesetz haben Eltern, die ihr Kind im Alter vom 15. Lebensmonat bis zum 3. Geburtstag nicht in eine öffentlich geförderte Betreuungseinrichtung geben, seit dem 1. August 2013 Anspruch auf eine finanzielle Zuwendung in Höhe von derzeit 150 Euro monatlich. Seit August 2013 besteht in Deutschland ein Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz für Ein- bis Dreijährige. Parallel dazu trat das Gesetz zum Betreuungsgeld in Kraft. Vor allem die bayerische CSU hatte für dafür gekämpft.
SPD, Grüne und Linke liefen damals Sturm gegen das Gesetz. Die "Herdprämie" setze völlig falsche Signale: Mütter zögen sich aus dem Arbeitsmarkt zurück, Kinder erhielten keine Förderung wie in öffentlichen Betreuungseinrichtungen, so ihre Argumentation.
Grundsätzliche Fragen
Gerichts-Vize Ferdinand Kirchhof sagte zum Auftakt der mündlichen Verhandlung: "Das Betreuungsgeld wirft etliche staatsorganisationsrechtliche und grundrechtliche Fragen auf." Die Richter müssten zum einen die Frage klären, ob der Bund zum Erlass des zugrundeliegenden Gesetzes überhaupt berechtigt gewesen sei. Außerdem müsse der Senat prüfen, ob das Betreuungsgeld "die freie Rollenverteilung zwischen Männern und Frauen" beeinträchtige.
Die Verhandlung gilt als politisch brisant, weil das Bundesfamilienministerium die Prämie verteidigen muss - obwohl Ressortchefin Manuela Schwesig, (SPD), vor ihrer Amtsübernahme eine scharfe Gegnerin des Betreuungsgelds war. Das Ministerium wird in Karlsruhe von Staatssekretär Ralf Kleindiek vertreten, der zuvor Staatsrat in der Hamburger Justizbehörde war. In dieser Funktion war er federführend an der Ausarbeitung der Verfassungsklage der Hansestadt beteiligt.
Unterdessen steigt das Interesse am Betreuungsgeld weiter. Im vierten Quartal 2014 bezogen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 386.483 Eltern die Familienleistung. Im ersten Quartal 2014 waren es noch rund 146.000. Im Bundeshaushalt 2015 sind etwa 900 Millionen Euro für das Betreuungsgeld veranschlagt.
wl/qu (dpa, afp, kna)