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Kein Sieg, aber Teilerfolg für Caster Semenya

3. Juni 2019

Südafrikas Lauf-Star hat im Streit um erhöhte Hormonwerte einen Teilerfolg errungen. Das Schweizerische Bundesgericht bestätigte, sie dürfe bis auf Weiteres wieder auf Strecken zwischen 400 und 1500 Metern antreten.

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Caster Semenya südafrikanische Mittelstreckenläuferin
Bild: picture-alliance/AP Photo/B. Matthews

Die Anordnung ist allerdings eine vorläufige. Sie gilt bis zu einer endgültigen Entscheidung durch das Bundesgericht. Semenyas Anwalt Gregg Nott sagte, die Richter hätten den Leichtathletik-Weltverband IAAF angewiesen, sich in der Sache bis zum 25. Juni zu äußern.

IAAF pocht auf Testosteron-Grenzen

Der IAAF fordert Testosteron-Limits für Mittelstreckenläuferinnen mit intersexuellen Anlagen. Der Internationale Sportgerichtshof CAS in Lausanne hatte diese Regel des Leichtathletik-Weltverbandes für rechtens erklärt. Die zweimalige 800-Meter-Olympiasiegerin und dreimalige Weltmeisterin zog daraufhin vor das Bundesgericht und klagte.

Für die Genfer Anwältin Dorothee Schramm, die Semenya vor dem Bundesgericht vertritt, verletzt die IAAF-Regel zum Startrecht von intersexuellen Athletinnen grundlegende Prinzipien. "Im Wettlauf um Gerechtigkeit müssen die Menschenrechte die sportlichen Interessen für sich gewinnen", sagte sie der südafrikanischen Zeitung "The Herald".

Will bleiben, die ich bin

Semenya steht seit ihrem ersten von drei WM-Titeln im Jahr 2009 im Mittelpunkt einer Debatte über Hyperandrogenismus und Intersexualität. "Ich bin eine Frau und eine Weltklasseathletin. Die IAAF wird mich nicht zu Drogen verpflichten oder daran hindern, die Person zu sein, die ich bin", sagte Semenya.

Die IAAF verpflichtet Läufer mit intersexuellen Anlagen, einen Testosterongehalt von fünf Nanomol pro Liter Blut nicht zu überschreiten. Damit soll ein Wettbewerbsvorteil verhindert werden.

haz/ww (dpa, sid, rtr)