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Keine Staatsbürgerschaft für Terroristen?

Maike Verlaat20. April 2016

Terroristen mit mehreren Staatsangehörigkeiten sollen keine Deutschen mehr sein. Das jedenfalls fordert der zuständige CDU-Bundesfachausschuss. In Frankreich ist eine ähnliche Reform gerade gescheitert.

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Deutscher Reisepass (Foto: picture-alliance/dpa/R. B. Fishman)
Bild: picture-alliance/dpa/R. B. Fishman

CDU-Innenpolitiker wollen den Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft für Terroristen bei sogenannten Doppelstaatlern möglich machen. Dazu hat der CDU-Bundesfachausschuss Innenpolitik einen neuen Beschluss veröffentlicht. Das Dokument zur "Bekämpfung von Islamismus und Salafismus" wurde jetzt unter Peter Beuth, dem Vorsitzenden des Ausschusses für Innenpolitik, verabschiedet. Darin wird deutlich, dass Personen, die "eine menschenverachtende Ideologie oder gar eine terroristische Vereinigung" unterstützen, "die volle Härte unseres Rechtsstaates" spüren sollen.

Kein Weg zurück

Die Debatte ist nicht neu. Schon im vergangenen Jahr hatten die Innenminister von Bund und Ländern über den Pass- und Staatsbürgerschaftsentzug beraten. Hintergrund der erneuten Forderung ist die wachsende Sorge vor Terroranschlägen in Deutschland. Zudem steigt die Zahl der extremistischen Islamisten, die aus Deutschland nach Syrien oder in den Irak gehen, um sich dem Krieg des sogenannten "Islamischen Staates" (IS) anzuschließen. Dem Verfassungsschutz liegen derzeit Erkenntnisse zu rund 700 solcher Fälle vor. Vor diesen Terroristen wollen die CDU-Innenpolitiker mit einer Gesetzesänderung besser schützen. In einem Prüfbericht des Bundesinnenministeriums wurde bekannt, dass zwischen 2011 und Januar 2015 gegen 164 mutmaßliche Dschihadisten mit doppelter Staatsbürgerschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Eine Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes könnte damit eine präventive Wirkung haben und eine Rückkehr der radikalisierten Extremisten verhindern.

Syrien IS Kämpfer mit Waffen . FotoMedyan Dairieh/ZUMA
Personen aus Deutschland sollen mehrere Staatsangehörigkeiten nicht mehr für Terror-Reisen nutzen können.Bild: picture alliance/ZUMA Press/M. Dairieh

Der Bundesfachausschuss kündigt in dem Beschluss an, bereits das "Werben um Sympathie für eine kriminelle oder terroristische Vereinigung" unter Strafe zu stellen. Der Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft bezieht sich vor allem auf Deutsche "mit mehreren Staatsangehörigkeiten, die im Ausland für eine terroristische Vereinigung kämpfen". Für eine Umsetzung sei eine "Erweiterung des Staatsangehörigkeitsgesetzes um einen entsprechenden Tatbestand" nötig.

Schwer umsetzbar

Ulrich Kober, Direktor des Programms "Integration" der Bertelsmann Stiftung, hält die konsequente strafrechtliche Verfolgung von Terroristen zwar für elementar, doch der in dem CDU-Beschluss vorgebrachte Entzug der Staatsbürgerschaft sei problematisch. Dadurch könne sich ein Staat "seiner Verantwortung für seine Staatsbürger"entledigen. Besonders schwierig sei es im Fall von "Personen, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind und zum Herkunftsland ihrer Eltern kaum einen relevanten Bezug haben". Außerdem stellt sich die Frage, wie die Strafbehörden es in Zukunft nachweisen wollen, dass entsprechende Straftaten nach dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung begangen wurden.

Scheitern der Verfassungsreform in Frankreich

Die Forderung des CDU-Beschlusses folgt auf eine ähnliche Debatte in Frankreich. Die von Präsident François Hollande geplante Verfassungsreform, verurteilten Terroristen die französische Staatsangehörigkeit zu entziehen, ist dort vor Kurzem gescheitert. Der Vorschlag war eine Reaktion auf die Anschläge in Paris vom 13. November. Um Staatenlose zu vermeiden, hatte der konservative Senat dafür gestimmt, die Reform nur auf Menschen mit zwei Pässen - so wie es die CDU jetzt in Deutschland fordert - zu beziehen. Hollande war dieser Regelung nicht abgeneigt, doch gab er nach Protesten in den eigenen Reihen Ende März auf.

Wegen des Streits um die Reform trat Ende Januar sogar die französische Justizministerin Christiane Taubira zurück. Sie hatte sich gegen eine solche Strafmaßnahme ausgesprochen. Neben Taubira hatten auch viele andere sozialistische Politiker von einer Benachteiligung von Franzosen mit doppelter Staatsbürgerschaft gegenüber solchen ohne zweiten Pass gesprochen. Noch offen ist derzeit, ob das Gesetz in Deutschland wirklich geändert wird.