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Keine V-Leute mehr in der NPD?

23. März 2015

Im NPD-Verbotsverfahren fordern die Richter des Bundesverfassungsgerichts Beweise dafür, dass die V-Leute innerhalb der Partei wirklich abgeschaltet wurden. Die müssen nun die Bundesländer liefern.

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Demonstrant mit Glatze vor NPD-Fahne (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Seit Jahren wird über das Verbot der rechtsextremen NPD diskutiert, einen ersten Versuch gab es 2003, doch von juristischer Seite wurde das Vorhaben damals abgeschmettert. Ende 2013 reichten die Bundesländer einen gemeinsamen Antrag beim Bundesverfassungsgericht ein, der jetzt erstmal auf Eis gelegt wurde. Bevor sie sich weiter mit dem Fall beschäftigen, wollen die Richter in Karlsruhe mehr Beweise dafür sehen, dass der Verfassungsschutz wirklich alle V-Leute aus der NPD-Führungsspitze abgezogen hat.

Damit spricht das Bundesverfassungsgericht das Kernproblem des Verbotsverfahrens an. Auch 2003 hatten die Richter Bedenken wegen des Einsatzes von V-Leuten in der NPD. Sie forderten den Abzug aller Spitzel aus der NPD-Führung, weil sonst nicht klar sei, ob belastendes Material von "neutralen" oder ferngesteuerten Parteifunktionären stammt.

Nachweise für "Abschaltungen"

Die Bundesländer haben nun bis zum 15. Mai Zeit, nachzuweisen, dass wirklich alle V-Leute abgezogen wurden. Dazu muss der Bundesrat die Zahl und den Ablauf der "Abschaltungen" belegen. Zudem soll er eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern vorlegen, aus der hervorgeht, dass seit dem 6. Dezember 2012 auch keine Nachsorge für abgeschaltete Informanten betrieben wird.

Ähnliches gilt für das Parteiprogramm der NPD vom Juni 2010. Auch hieran dürfen V-Leute in keiner Weise beteiligt gewesen sein. Offiziell haben sich Bund und Länder darauf verständigt, seit April 2012 keine verdeckten Spitzel mehr einzusetzen. Das Verbotsverfahren wurde allerdings nur von der Länderkammer eingereicht. Bundesregierung und Bundestag hatten sich nicht angeschlossen.

djo/se (afp, dpa, epd)