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Politik

Keine Verfassungsänderung zu Kinderrechten

8. Juni 2021

Für die einen wäre die Erwähnung von Kinderrechten im Grundgesetz ein wichtiger Meilenstein. Andere befürchten indes staatliche Einmischung in die Familien.

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Deutschland Fototermin anlässlich des Weltkindertags 2020 in Berlin
"Kinderrechte ins Grundgesetz": Forderungen vor dem Reichstagsgebäude in Berlin (Archivbild)Bild: Frederic Kern/Geisler-Fotopress/picture alliance

Nach Angaben von Bundesjustiz- und -familienministerin Christine Lambrecht sind die Verhandlungen über die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz für die aktuelle Legislaturperiode gescheitert. Sie sei zutiefst enttäuscht, erklärte die SPD-Politikerin. Union und Opposition habe der Wille zu einer gemeinsamen Lösung gefehlt. "Dies ist besonders schade, weil wir kurz vor einer Einigung standen und diese Gelegenheit so schnell nicht wiederkommen wird." Vertreter von CDU/CSU und der Opposition gaben den Vorwurf an die SPD-Seite zurück.

Um das Grundgesetz - also die deutsche Verfassung - zu ändern, ist eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und in der zweiten Parlamentskammer, dem Bundesrat, erforderlich. Deshalb sind die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD auf die Unterstützung von Teilen der Opposition angewiesen.

Spielplatz oder Tankstelle?

Kinderschutzorganisationen fordern seit Jahren, Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz zu erwähnen. Durch eine Festschreibung in der Verfassung, so die Befürworter, bekämen die Belange von Kindern einen höheren Rang - etwa bei der Gesetzgebung oder ganz praktisch bei der Planung, ob an einem Ort ein Spielplatz oder eine Tankstelle entstehen soll oder ob eine Umgehungsstraße um eine Wohnsiedlung gebaut wird.

Deutschland Christine Lambrecht Deutscher Bundestag in Berlin
"Diese Gelegenheit wird so schnell nicht wiederkommen": Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht (Archivbild)Bild: Frederic Kern/Geisler-Fotopress/picture alliance

Union und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, Kinderrechte explizit in die Verfassung aufzunehmen. Ein Regierungsentwurf sah vor, in Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes folgenden Passus zu ergänzen: "Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt."

Gewichtsverschiebung zulasten der Familien?

Diskussionen gab es darüber, ob durch die Aufnahme ins Grundgesetz die Position des Staates zulasten von Familien gestärkt werden könnte, was zuletzt insbesondere die Union umtrieb. Kritiker befürchten, die Freiheit der Eltern würde hierdurch beschnitten; der Staat könnte weitere Eingriffsrechte, etwa beim Sorgerecht und der Erziehung, für sich in Anspruch nehmen. Außerdem wird argumentiert, Kinder hätten ohnehin dieselben Grundrechte wie alle übrigen Menschen. Teile der Opposition wollten die Grundgesetzänderung überdies mit einem umfassenderen Diskriminierungsverbot verbinden.

jj/gri (dpa, afp, rtr, kna)