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Grundsatzurteil: Staatenimmunität schützt

3. Februar 2012

Das höchste UN-Gericht hat entschieden: Staaten müssen gegenüber Privatpersonen nicht für ihre Kriegsverbrechen haften - weil sie die sogenannte Staatenimmunität genießen. Deutschland hatte das Urteil erstritten.

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Der Internationale Gerichtshof in Den Haag (Foto:Peter Dejong/AP/dapd)
Bild: dapd

Opfer von Kriegsverbrechen können nicht individuell gegen Staaten vor Gericht ziehen, um Entschädigungszahlungen zu erwirken. Mit diesem Urteil hat der Internationale Gerichtshof in Den Haag dem Einspruch Deutschlands gegen die italienische Justiz stattgegeben.

Die juristische Auseinandersetzung zwischen den EU-Partnern hatte vor fast vier Jahren begonnen: Hinterbliebene und Erben von Opfern der deutschen Nazi-Verbrechen waren im Oktober 2008 in Italien vor Gericht gezogen. Die Richter entschieden, dass Deutschland für die Hinrichtung von über 200 Einwohnern der toskanischen Dörfer Civitella, Cornia und San Pancrazio durch die Wehrmacht im Juni 1944 zur Zahlung individueller Entschädigungen verpflichtet sei. Gegen das Urteil des italienischen Kassationsgerichtshofes war die Regierung in Berlin vor das höchste UN-Gericht gezogen.

Deutschland beruft sich auf Staatenimmunität

Das Urteil des Den Haager Gerichtshofs hat eine über den konkreten Fall hinaus reichende Bedeutung für die Bewertung von Kriegsverbrechen, erklärt der Kieler Völkerrechtsexperte Florian Becker: "Die grundsätzliche Frage war: Darf ein Privatmann einen Staat für so genannte Hoheitsakte - und dazu zählt auch die Kriegsführung - verklagen?" Der Internationale Gerichtshof habe diese Frage jetzt abschließend mit Nein beantwortet.

Deutsche Soldaten in Rom 1943 (Foto: picture-alliance/akg-images)
Deutsche Soldaten in Rom 1943Bild: picture-alliance/akg-images

1961 hat Deutschland im Rahmen von Friedensabkommen Entschädigungen an Staaten gezahlt, weitere dürfen nun nicht mehr privat erstritten werden. Zudem wurde Italien aufgerufen, sicher zu stellen, dass die nationalen Gerichte künftig in Vergleichsfällen entsprechende Entscheidungen treffen. Denn auch griechische Überlebende eines NS-Massakers haben sich bereits an die italienische Justiz gewandt.

Grundsatzurteil soll ähnliche Klagen verhindern

"Manche Italiener werden dieses Urteil kritisch sehen", meint Augusto Sinagra, Professor für europäisches Verfassungsrecht an der römischen Universität La Sapienza. "Doch sie vergessen, dass ansonsten auch jene Morde, die im Zweiten Weltkrieg von den Siegermächten begangen wurden, neu aufgerollt werden könnten. Die Toten bei den Bombardements von Hamburg, die Deutschen, die in amerikanischer Kriegsgefangenschaft gestorben sind, oder die zivilen Opfer von Dresden - sie alle fielen dann möglicherweise ebenfalls darunter." Die deutsch-italienischen Beziehungen sieht Sinagra bei alledem nicht in Gefahr: "Italien ist in vielem ein schizophrenes Land. Doch wer einen minimalen Gerechtigkeitssinn hat, wird die heutige Entscheidung begrüßen."

Juristisch spannend bleib das Urteil in jedem Fall, meint Völkerrrechsexperte Florian Becker: Der Begriff der Staatenimmunität - die Staaten davor schützen soll, dass sich andere Länder in interne Angelegenheiten einmischen - sei derzeit im Fluss. Und so habe die Gegenseite einen "Trend" aufgegriffen, sagt der Kieler Völkerrechtler. "Kritiker des Urteils werden betonen, die Immunität müsse ihre Grenze dort haben, wo Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen werden - wie es damals zweifelsohne der Fall war."

Autorin: Johanna Schmeller
Redaktion: Klaus Dahmann