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Kenia will Strafgerichtshof verlassen

Marcus Lütticke11. September 2013

Kenias ranghöchste Politiker müssen sich noch in diesem Jahr in Den Haag vor dem Internationalen Strafgerichtshof verantworten. Doch nun haben Parlament und Senat beschlossen, dem Tribunal den Rücken zu kehren.

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Eingang des Internationalen Grafgerichtshof in Den Haag (Foto: Getty Images)
Bild: Getty Images

"Verbrechen gegen die Menschlichkeit" lautet die Anklage gegen Kenias Präsident Uhuru Kenyatta und Vizepräsident William Ruto vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) im niederländischen Den Haag. Die Politiker sollen nach der Präsidentschaftswahl 2007 zu Gewalt angestiftet und Morde geplant und in Auftrag gegeben haben. Bei den anschließenden Unruhen waren in dem ostafrikanischen Land über 1200 Menschen getötet worden.

Der Prozess gegen Ruto startete bereits am 10. September, Kenyatta muss sich ab dem 12. November vor der Kammer verantworten. Beide haben ihre Kooperationsbereitschaft versichert. "Ich werde meinen Namen reinwaschen und gleichzeitig sicherstellen, dass die Regierungsgeschäfte weiterlaufen", sagte Kenyatta.

Kenia Präsident Kenyatta und Vizepräsident Ruto (Foto: picture alliance/dpa)
Kenia Präsident Kenyatta und Vizepräsident Ruto nach ihrer Wahl im März 2013Bild: picture alliance/dpa

Doch nun haben das kenianische Parlament und der kenianische Senat in Nairobi beschlossen, dass das Land aus dem Internationalen Strafgerichtshof austreten soll. Das Votum ist jedoch nur ein erster Schritt. Völkerrechtlich werde der Austritt erst dann wirksam, wenn die kenianische Regierung die Entscheidung an das Generalsekretariat der Vereinten Nationen "notifiziert", so Carsten Stahn, Professor für internationales Strafrecht an der Universität Leiden in den Niederlanden.

USA lehnen Strafgerichtshof ab

Die Internationale Strafgerichtshof wurde im Juli 2002 ins Leben gerufen, um Delikte des Völkerstrafrechts juristisch ahnden zu können. Zuständig ist das Gericht jedoch nur für Staaten, die das so genannte "Rom-Statut" ratifiziert haben. Darüber hinaus kann es auch dann tätig werden, wenn der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen Fälle an das Gericht überweist. Das Rom-Statut wurde bisher von 122 Staaten ratifiziert, darunter alle Mitglieder der Europäischen Union. Dagegen gehören China, Russland und die USA zu den Ländern, die dem IStGH ablehnend gegenüber stehen.

Kenia hatte das Statut im Jahr 2005 unterzeichnet und 2008 ratifiziert. Doch in den vergangenen Jahren war von afrikanischen Politikern zunehmende Kritik am IStGH zu vernehmen, da bisher ausschließlich Afrikaner angeklagt wurden.

Droht ein Domino-Effekt?

Der von Kenia angekündigte Austritt ist jedoch ein Novum. Allerdings, so wird befürchtet, könnte es Nachahmer geben. "Ob es zu einem Domino-Effekt kommt, hängt maßgeblich davon ab, wie sich die Afrikanische Union verhalten wird", so Carsten Stahn. Die AU denke zurzeit über eine regionale Alternative zum IStGH nach - ein rein afrikanisches Gericht, das für alle relevanten Ereignisse auf dem Kontinent zuständig wäre.

Carsten Stahn, Professor für internationales Strafrecht an der Universität Leiden (Foto: privat)
Carsten Stahn fürchtet bei einem Austritt Kenias weitreichende FolgenBild: Carsten Stahn

Insgesamt hat der IStGH in Sachen Akzeptanz in den vergangenen Jahren jedoch deutliche Fortschritte gemacht. Trotz der anhaltenden Blockade der USA hat sich die Zahl der Staaten, die das Rom-Statut ratifiziert haben, von 2002 bis heute mehr als verdoppelt. "Das ist eine Entwicklung, die man in dieser Dynamik 2002 sicher nicht vorhergesehen hat", meint Stahn.

Laufende Verfahren werden fortgesetzt

Die bereits eingeleiteten Verfahren gegen Kenias Präsident Kenyatta und Vizepräsident Ruto würde ein Austritts des Landes wohl nicht maßgeblich tangieren. "Das Rom-Statut besagt, dass ein Austritt erst ein Jahr, nachdem er an das Generalsekretariat der Vereinten Nationen "notifiziert" wurde, wirksam wird. Weiterhin schließt das Statut aus, dass ein Austritt rückwirkenden Einfluss hat", erklärt Gerichtssprecher Fadi El-Abdallahm Gespräch mit der Deutschen Welle. Ein bereits eingeleitetes Verfahren könne also regulär zu Ende geführt werden - trotz Austritt.

Kenianisches Parlamentsgebäude in Nairobi (Foto: Simon Maina/AFP/Getty Images)
Kenias Parlament hat den Austritt beschlossenBild: Simon Maina/AFP/Getty Images

Für Kenia könnte ein Austritt jedoch auch viel weitergehende Folgen haben, beispielsweise in der Entwicklungspolitik, erklärt Rechtsprofessor Stahn. Die Zahlung von Entwicklungshilfe sei häufig abhängig von der Menschenrechtssituation in dem betreffenden Land. Es sei also möglich, dass nach einem Austritt aus dem IStGH die Zahlung von Hilfsgeldern verringert würde.