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Neue Verdachtsmomente gegen Edathy

3. Mai 2014

Die Ermittlungen wegen des Verdachts auf Besitz von Kinderpornographie gegen den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Edathy haben neue Vorwürfe zutage gefördert. Das berichten NDR und "Süddeutsche Zeitung".

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Sebastian Edathy (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Der frühere SPD-Abgeordnete Sebastian Edathy habe in mehreren Fällen über das Internet strafbares kinderpornographisches Material aufgerufen, berichten die beiden Medien unter Berufung auf den Abschlussbericht des Landeskriminalamts (LKA) Niedersachsen. Bei diesen Abrufen handele es sich nicht um die bereits bekannten Bestellungen bei dem kanadischen Anbieter "Azovfilms", die als strafrechtlich irrelevant zu werten seien. Vielmehr lieferten Computer-Verbindungsdaten vom Dateiserver des Deutschen Bundestags den Nachweis, dass allein im November 2013 mindestens 21 kinderpornographische Bilddateien über Edathys Laptop aufgerufen worden seien.

Den Laptop selber meldete Edathy im Februar zwar als gestohlen. Die Verbindungsdaten ermöglichten es aber offenbar, Seitenaufrufe nachzuvollziehen, wie die "Süddeutsche Zeitung" und der Norddeutsche Rundfunk (NDR) weiter berichten. Zudem fanden die Ermittler demnach im Zuge der Durchsuchungen von Büros und Privaträumen des Verdächtigen auch eine CD mit 45 angeblich jugendpornographischen Videos sowie Hefte mit angeblich jugendpornographischen Bildern. Ihr Besitz ist seit 2008 strafbar. Seit wann Edathy sie besessen hat, ist anscheinend unbekannt.

Die Staatsanwaltschaft Hannover müsse nun juristisch bewerten, ob Edathy sich auf Grundlage der Ermittlungsergebnisse strafbar gemacht habe, heißt es in dem Medienbericht. Deren Sprecherin Kathrin Söfker erklärte auf Anfrage der beiden Medien, die Behörde habe den LKA-Abschlussbericht zusammen mit den Ermittlungsakten dem Verteidiger Edathys zur abschließenden Stellungnahme übersandt. Die Staatsanwaltschaft werde das Beweisergebnis prüfen.

"Gezielte Indiskretion"?

Edathy warf den Ermittlungsbehörden auf seiner Facebook-Seite "gezielte Indiskretion" vor, äußerte sich aber inhaltlich nicht zu dem Bericht. Er kritisierte weiter, dass der Bericht Journalisten übermittelt worden sei, bevor er seinem Anwalt vorgelegen habe. "Es ist offenkundig, dass kein rechtsstaatliches Verfahren intendiert ist, sondern ausschließlich eine öffentliche Vernichtung meiner Person, einhergehend mit einer beabsichtigten Vor-Verurteilung." Er erwarte Aufklärung vom niedersächsischen Justizministerium, wie es dazu kommen konnte, "dass zum wiederholten Mal interne Unterlagen rechtswidrig weitergegeben worden sind".

Edathy-Affäre: Vertrauenskrise in Koalition

Edathy hatte nach den bisherigen Angaben der Staatsanwaltschaft im Internet Nacktaufnahmen Jugendlicher "im Grenzbereich" zur Kinderpornografie bestellt. Der SPD-Politiker legte im Februar sein Bundestagsmandat nieder, kurz bevor die Affäre publik wurde.

kle/sti (afp, dpa)