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Diesel-Klage gegen VW geht zum BGH

19. Februar 2019

Eine Klage des Rechtsdienstleisters Myright gegen VW geht in nächster Instanz vor den Bundesgerichtshof. Von dort aus könnte es sogar bis vor den europäischen Gerichtshof gehen und damit für die ganze EU gelten.

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Klagen im VW-Abgasskandal werden eingereicht
Rund 50.000 Dieselhalter klagen gegen VWBild: picture-alliance/dpa/J. Stratenschulte

Das erste Verfahren von Dieselhaltern gegen Volkswagen wegen des Dieselskandals ist auf dem Weg zum Bundesgerichtshof (BGH). Wie Volkswagen und der klagende Rechtsdienstleister Myright mitteilten, wies das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig die Klage auf Schadenersatz ab. Damit kann Myright nun die Revision vor dem BGH beantragen. Der Myright-Gründer Jan-Eike Andresen, der die Ansprüche von 45.000 VW-Kunden vertritt, zeigte sich nach der Entscheidung kämpferisch. Seine Firma stünde jetzt im "Finale" gegen VW, das sei ein "überragender Erfolg für unser junges Unternehmen". VW begrüßte das Urteil. Das Oberlandesgericht habe damit das Urteil der Vorinstanz bestätigt.

Der BGH entscheidet für 2,6 Millionen Autos

Laut Andresen könnte das Verfahren aber noch größere Dimensionen bekommen. Myright wirft Volkswagen nämlich Verstöße gegen europäische Zulassungs- und Umweltvorschriften vor. Der BGH könne die Klage nicht abweisen, ohne vorher den europäischen Gerichtshof (EuGH) anzurufen. Dieser müsse dann entscheiden, ob VW bereits wegen der Verstöße gegen EU-Recht zu Schadenersatz verpflichtet sei. Solange nur der BGH über den Vorwurf des Betrugs und der vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung entscheide, gehe es um Schadenersatzpflichten für 2,6 Millionen Autos mit Betrugssoftware in Deutschland. Entscheide der EuGH, könne VW Schadenersatz für alle in der EU verkauften Diesel mit illegaler Abschaltsoftware drohen.

Jurist Jan-Eike Andresen
Jurist und Gründer von Myright, Jan-Eike AndresenBild: picture-alliance/dpa/H. Hollemann

Myright fordert von VW die Erstattung der gezahlten Kaufpreise gegen Rückgabe der Dieselautos, die mit einer illegalen Abschaltsoftware für die Abgasreinigung ausgestattet wurden. Besonders strittig ist dem Rechtsdienstleister zufolge, ob Volkswagen den Kaufpreis vollständig zurückzahlen muss oder einen Abzug für die Nutzung des Fahrzeugs anrechnen darf.

Myright verweist auf einige Urteile vor Landgerichten und Oberlandesgerichten, die den VW-Haltern Recht geben. Volkswagen erklärt wiederum, dass die Mehrheit der Urteile zugunsten des Konzerns oder von Händlern ergangen seien. Insgesamt gebe es laut VW-Zahlen etwa 50.000 Klagen von Dieselhaltern gegen den Konzern. Mittlerweile gebe es rund 14.000 Urteile.

chal/as (afp, rtr, dpa)