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Klima, Wüsten, Artenvielfalt

Zusammengestellt von der Deutschen Presse Agentur28. August 2002

Auf dem Erdgipfel in Rio de Janeiro vereinbarten die Teilnehmer unter anderem Konventionen zum Arten- und Klimaschutz sowie eine Erklärung gegen das Vordringen der Wüsten. Informationen zum Stand der Konventionen:

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Wasserbüffel in Lingshui / ChinaBild: APTN

Die Erwartungen der meisten Teilnehmer sind bis heute bei weitem nicht erfüllt. Als "Paradepferd" gelten die Klimaverhandlungen, auch wenn das Kyoto-Protokoll nicht wie geplant bis zum Weltgipfel von Johannesburg in Kraft getreten ist.

Klimaschutz-Konvention: Ziel der Vereinbarung ist, den Ausstoß der Treibhausgase derart zu vermindern, dass sich Mensch und Ökosysteme "auf natürliche Weise" den Klimaänderungen anpassen können. Als ersten Schritt verpflichteten sich die Industriestaaten 1997 im japanischen Kyoto, ihre wesentlichen Treibhausgase bis 2010 im Vergleich zu 1990 um rund 5 Prozent zu reduzieren. Auf welchen Wegen dies geschehen soll, blieb jahrelang umstritten. So scheiterte die Klimakonferenz in Den Haag (2000) vor allem daran, dass sich die USA, Japan und weitere Länder großzügig ihre Forstwirtschaft als Klimaschutz-Beitrag anrechnen lassen wollten.

Ein konkretes Regelwerk zum Kyoto-Protokoll wurde erst 2001 in Bonn und Marrakesch vereinbart, nachdem die USA den Verhandlungen den Rücken gekehrt hatten. Das Protokoll wird erst gültig, wenn es Industrieländer ratifizieren, die zusammen mindestens 55 Prozent der Kohlendioxidemissionen von 1990 ausgestoßen haben. Damit war bereits in Kyoto festgelegt worden, dass die USA dazu nicht nötig sind. Nachdem die EU, Japan und weitere Staaten das Protokoll ratifiziert haben, fehlt noch Russland, damit es in Kraft tritt.

Biodiversitäts-Konvention: Ziel des Übereinkommens über biologische Vielfalt (CBD) ist der weltweite Schutz der Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer Lebensräume. Die Industrienationen versprachen nicht nur, eine biologische Verödung im eigenen Land zu verhindern, sondern auch, die Entwicklungsländer bei der Umsetzung der Ziele zu unterstützen.

Wichtigstes Ergebnis ist bislang das in Cartagena (Kolumbien/1999) und Montreal (Kanada/2000) ausgehandelte Protokoll zur Biologischen Sicherheit. Das Biosafety Protocol regelt den Handel mit gentechnisch veränderten Organismen wie Saatgut oder Pflanzen. Die Vereinbarung erlaubt es Staaten, vorsorglich Importverbote zu verhängen, auch wenn kein Beweis für schädliche Wirkungen von genmanipulierten Substanzen auf Mensch oder Umwelt erbracht ist. Es tritt in Kraft, wenn es 50 Staaten in ihre staatlichen Regelungen aufgenommen haben. Bislang wurde es aber erst von 23 Staaten ratifiziert - Deutschland ist nicht dabei.

Auf dem so genannten Urwaldgipfel im April 2002 in Den Haag sagten die Teilnehmer unverbindlich zu, das weltweite Aussterben von Pflanzen und Tieren bis zum Jahr 2010 zu stoppen. Sie vereinbarten auch ein 26 Punkte umfassendes Arbeitsprogramm zum Schutz aller Wälder und für eine naturverträgliche Nutzung der Holzvorräte. Umweltschützer kritisierten, dass dies bei weitem nicht ausreiche, um die globale Vernichtung der Wälder zu stoppen. Zudem gebe es keine internationalen Schutz-Schwerpunkte vor, die Finanzierung sei unklar.

In Den Haag wurden zudem die "Bonner Richtlinien" von 2001 angenommen. Sie regeln die Nutzung von Genen sowie die Verteilung der wirtschaftlichen Vorteile daraus zwischen Industrie- und Entwicklungsländern.

Wüsten-Konvention: Der Verhandlungsstand zur Bekämpfung der Wüsten liegt weit hinter den Vereinbarungen zum Klima oder Artenschutz zurück. Die Konvention zur Bekämpfung der Desertifikation (CCD) wurde erst 1994 verabschiedet. Doch in konkrete und bindende Verpflichtungen der Industrieländer ist sie noch nicht umgesetzt. Sie soll eine nachhaltige Entwicklung in den von Trockenheit betroffenen Ländern fördern - insbesondere in Afrika. Auf der Wüsten Konferenz 2001 in Bonn beklagten die Entwicklungsländer, die Vereinbarung werde trotz der weltweiten Probleme von Verödung und Trockenheit nur als "Konvention zweiter Klasse" behandelt.