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Klimts Beethovenfries bleibt vorerst in Wien

Stefan Dege4. Dezember 2014

Das Thema Nazi-Raubkunst lässt die Welt nicht los. Mit dem berühmten "Beethovenfries" steht jetzt in Österreich ein Hauptwerk von Gustav Klimt zur Debatte. Muss die Alpenrepublik es an die jüdischen Erben zurückgeben?

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Gustav Klimt Beethovenfries
Bild: picture-alliance/Rainer Hackenberg

Der Beethoven-Fries zählt zu den Höhepunkten des Wiener Jugendstils. Klimt hat den zwölf Meter breiten Wandzyklus mit der weltberühmten Kuss-Szene im Jahr 1902 für eine Ausstellung der damals neu eröffneten Wiener Sezession gemalt. 1915 hat ihn die österreichisch-jüdische Industriellenfamilie Lederer erworben. Nach ihrer Enteignung in der NS-Zeit bekam die Familie das Werk zwar formell zurück, aber Österreich verweigerte die Ausfuhr. 1973 verkaufte die Familie den Fries an die Alpenrepublik. "Unter Zwang", sagen die Erben heute und fechten den Verkauf an. War das Geschäft rechtens? Oder soll Klimts Fries an die Erben zurück gegeben werden? Darüber beriet an diesem Donnerstag der österreichische Kunstrückgabebeirat. Und vertagte die Entscheidung zunächst.

Die Nachkommen der Wiener Industriellen- und Sammlerfamilie Lederer leben über mehrere Länder verteilt. Über die Ansprüche an dem Erbe herrsche keine Uneinigkeit, heißt es. "Lederers Sohn Erich wurden nach dem Krieg als Gegenleistung für Ausfuhrgenehmigungen der um die meisten ihrer wertvollsten Stücken beraubten Sammlung mehrere - überaus bedeutende - Widmungen abgepresst", schreibt die Wiener Restitutionsforscherin Sophie Lillie in ihrem "Handbuch der enteigneten Kunstsammlungen".

Eigentumstitel bestand nur theoretisch

Ein Gutachten Lilli's lag denn auch dem Kunstrückgabebeirat vor, wie sie der Deutschen Welle bestätigt. Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Rückgabe des Fries an die Erben sieht sie "absolut alle gegeben". Über das österreichische Ausfuhrgesetz sei auf die Eigentümerfamilie "enorm Druck ausgeübt" worden. Schließlich habe der Eigentumstitel zwar theoretisch existiert, faktisch aber habe Lederer über Jahrzehnte nicht über sein Eigentum verfügen können, so Lillie im Gespräch mit der DW.

Seit der Novelle des österreichischen Restitutionsgesetzes im Jahr 2009 können auch solche Kunstwerke zurückgegeben werden, die Österreich den ursprünglichen Besitzern abgekauft hat. Dabei spielt die Höhe des Kaufpreises keine Rolle. Entscheidend ist vielmehr, ob es sich um eines der - in den Nachkriegsjahren üblichen - Gegengeschäfte mit einer Ausfuhrgenehmigung für andere zurückgegebene Kunstwerke handelte. So oder so: Sollte die Familie Klimt's Beethovenfries zurückerhalten, müsste sie den damaligen Kaufpreis zurückerstatten.

Bildergalerie Gustav Klimt
Gutstav Klimt als Mitglied der Wiener Secession im Jahr 1902Bild: picture-alliance/akg-images

Mit dem Verkauf schienen die Eigentumsverhältnisse geklärt. Die Republik ließ unterhalb der Wiener Sezession am Karlsplatz einen großen Kellerraum ausheben, in dem der Beethovenfries nach aufwendigen, neun Jahre währenden Restaurierungsarbeiten seit 1986 ausgestellt ist. Seither pilgern Kunstfreunde aus aller Welt zu Klimts Meisterwerk.

Erben fordern die Rückgabe

Der Fall des Beethovenfries erregt seit langem die Gemüter in Österreich. Mit einer ganzen Riege von Anwälten und Professoren war die Erbengemeinschaft Lederer zuletzt im Oktober 2013 im Wiener Kaffeehaus Landtmann vor die internationale Presse getreten. Ihre Forderung: Rückgabe des bekanntesten und flächenmäßig größten Meisterwerks des Wiener Jugendstils. "Was vordergründig wie eine Wiedergutmachung an von den Nazis begangenem Unrecht aussah, entpuppte sich bei näherer Betrachtung als Versuch, längst Entgoltenes nochmals entschädigt zu bekommen", schrieb ein Feuilletonist. "Das neuerliche juristische Tauziehen um den Beethovenfries wirft eine Reihe von moralischen, wirtschaftlichen und politischen Fragen auf", notierte ein Kollege. Und tatsächlich: Braucht es das - nach wie vor in Kraft befindliche - österreichische Ausfuhrverbotsgesetz? Was ist mit dem Wert des Klimtschen Monumentalwerks, der durch die jahrzehntelange öffentliche Präsentation um ein Vielfaches gestiegen sein dürfte?

Sophie Lillie, österreichische Provenienzforscherin
Der Raubkunst auf der Spur: Die Provenienzforscherin Sophie LillieBild: picture alliance/APA/picturedesk.com

Der Rechtsvertreter der Familie Lederer, der Wiener Anwalt Alfred Noll rechnet nunmehr erst im kommenden Frühjahr mit einer Entscheidung. "Nun ist ohnedies vertagt worden, wir können einander im Frühling sprechen", so Noll zur Deutschen Welle. "Österreich hat eigentlich einen ganz guten Ruf in Sachen Kunst-Restitution" , glaubt die Provenienzforscherin Sophie Lillie, "aber jeder kennt den Beethovenfries. Daran wird man Österreich messen."