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Julian Assange gewinnt, aber nicht die Freiheit

5. Februar 2016

Die UN haben die Haft von Wikileaks-Gründer Assange als "willkürlich" gebrandmarkt und fordern seine Freilassung. Ein richtiger Schritt in einer langen Justiz-Saga - die aber nicht zu Ende ist, meint Matthias von Hein.

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Assange bei seiner Erklärung via Skype
Bild: Reuters/N. Hall

So hört sich eine schallende Ohrfeige an: Ein Menschenrechtsgremium der Vereinten Nationen liest der britischen und schwedischen Justiz die Leviten. Das Urteil der - zugegebenermaßen wenig bekannten - Arbeitsgruppe zu willkürlichen Verhaftungen ist eindeutig: Der Umgang mit Wikileaks-Gründer Julian Assange ist rechtswidrig. Seine Freiheit ist umgehend wieder herzustellen. Er ist auch für die knapp 2000 Tage unrechtmäßiger Haft zu entschädigen.

Man muss noch einmal die Fakten schildern: Bislang liegt gegen Julian Assange noch nicht einmal eine Anklage vor. Die britische Justiz beruft sich auf einen europäische Haftbefehl. Der geht zurück auf den Wunsch einer schwedischen Staatsanwältin nach einer Befragung Assanges - im Stadium einer Vorermittlung. Die ursprünglich mit dem Fall befasste Staatsanwältin in Stockholm hatte die Verwürfe als gegenstandslos verworfen, bevor sie von der Staatsanwältin im weit entfernten Göteborg wieder aufgegriffen wurden. Speziell diese Staatsanwältin steht blamiert da: Ihr macht die Arbeitsgruppe den Vorwurf, die Ermittlungen verschleppt und dadurch unverhältnismäßig in die Länge gezogen zu haben. Jahrelang hat sie darauf bestanden, Assange in Schweden zu vernehmen und eine Befragung in Großbritannien abgelehnt. Dabei haben schwedische Ermittler im gleichen Zeitraum in anderen Fällen über 40 Befragungen im Vereinigten Königreich durchgeführt.

Kreuzzug gegen Whistleblower

Ginge es nicht um den Gründer von Wikileaks, würden vermutlich weder die schwedische noch die britische Justiz das absurde Zwangsszenario um die "Befragung" Assanges aufrecht erhalten. Es scheint weniger um die Herrschaft des Rechts als um das Ausnutzen von Gesetzen zu gehen, mit dem Ziel einen unbequemen Journalisten zum Schweigen zu bringen. Man darf annehmen, dass US-Behörden im Hintergrund entsprechenden Druck ausüben. Speziell Julian Assange, aber auch andere Wikileaks-Mitareiter haben sich in Washington mächtige Feinde gemacht. Die Wikileaks-Veröffentlichungen haben seit 2010 eine schmutzige Seite der US-Politik aufgedeckt - vor allen Dingen bei den militärischen Einsätzen im Irak und in Afghanistan. Was da ans Licht kam, war ausgesprochen unbequem für das politische Establishment. Dieses schäumte entsprechend: Politiker und Militärs haben im US-Fernsehen öffentlich zum Mord an Assange aufgerufen. Für US-Vizepräsident Joe Biden ist Assange ein "Cyber-Terrorist".

Keine US-Administration ist je so hart gegen Whistleblower vorgegangen wie die von Barack Obama. Dabei setzt man sich gerne auch mal über das Recht hinweg. So wie im Sommer 2013: Da wurde das Flugzeug des bolivianischen Präsidenten Evo Morales auf dem Weg von Moskau zurück nach Bolivien zur Landung in Wien gezwungen. Der Grund: Es gab den Verdacht, er habe den NSA-Whistleblower Edward Snowden an Bord. Angesichts solcher Vorgänge darf man die Sorge von Assange vor einer Auslieferung an die USA nicht als vorgeschobenes Argument abtun. Selbst wenn Großbritannien und auch Schweden treuherzig versichern, ihnen läge kein Auslieferungsersuchen aus den USA vor. Fakt ist: Das FBI ermittelt gegen Wikileaks. Und die Vermutung liegt nahe: Haftbefehle und Auslieferungsanträge liegen schon in den Schubladen und können schnell aufs Fax gelegt werden.

von Hein Matthias Kommentarbild App
DW-Redakteur Matthias von Hein

Ein Sieg, der keine Freiheit bringt

Das Urteil aus Genf gibt Julian Assange zwar Auftrieb. Die Freiheit wird es ihm aber so schnell nicht bringen. Denn mehr als moralischen Druck aufbauen, können die Gutachter in Genf nicht. Sowohl Großbritannien als auch Schweden haben deutlich gemacht, dass sie sich nicht an das Urteil der Arbeitsgruppe gebunden fühlen. Das ist kurzsichtig und falsch. Denn über die Person Assanges hinaus ist klar: Damit schwächen sie ihre eigene Position in Menschenrechtsstreitigkeiten mit Unrechtsstaaten. Das nehmen sie billigend in Kauf.

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Matthias von Hein
Matthias von Hein Autor mit Fokus auf Hintergrundrecherchen zu Krisen, Konflikten und Geostrategie.@matvhein