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Politik

Mein Herz gehört mir

16. Januar 2020

Der gravierende Mangel an Spenderorganen in Deutschland ist beschämend. Mit der Ablehnung der Widerspruchslösung hat der Deutsche Bundestag eine historische Chance verpasst, meint Astrid Prange.

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Symbolbild Organspende Organspendeausweis
Bild: picture-alliance/dpa

Ich gestehe: Ich habe erst seit wenigen Monaten einen Organspenderausweis. Ich wollte und konnte mir lange Zeit nicht vorstellen, dass mein Körper nach meinem Tod geöffnet und einzelne Organe entnommen würden. Ich empfand dies als unwürdig, verletzend, ja schaurig.

Doch der Tod hat sich über meine Ängste und Gefühle hinweg gesetzt. Mehr noch: Er schleicht sich immer wieder heran, von allen Seiten. Bei jedem Notarztwagen, für den ich zur Seite fahre, bei jeder tragischen Diagnose in meinem Umfeld, bei jeder Naturkatastrophe, bei jedem Attentat, bei jedem Trauerfall und sogar bei jedem scheinbar noch so harmlosen Krimi: Wie ein Schatten klebt der Tod an mir und lässt sich nicht abschütteln.

Keine Zeit für den Tod

Dabei passt das Tabuthema Tod überhaupt nicht in meinen Alltag. Denn eigentlich habe ich keine Zeit, mir Gedanken über mein eigenes Ableben zu machen. Schließlich bin ich immer beschäftigt. Es müssen unzählige E-Mails beantwortet und To-Do-Listen abgearbeitet werden. Und eigentlich treibe ich lieber Sport, statt Besuche im Krankenhaus zu absolvieren.

Kommentarbild Astrid Prange
DW-Redakteurin Astrid PrangeBild: DW/P. Böll

Doch das Verdrängen wird nun zunehmend schwieriger. Die vom Bundestag verabschiedeteReform des Organspendegesetzes verstärkt nun zusätzlich den Druck auf jeden einzelnen, sich mit dem Tabuthema Tod auseinanderzusetzen. Das ist richtig und wichtig. Denn es geht darum, den gravierenden Mangel an Spenderorganen zu verringern. Es geht um Leben oder Tod.    

Angst und Unwohlsein

Doch der große Paradigmenwechsel ist ausgeblieben. Leider. Die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgeschlagene sogenannte "doppelte Widerspruchslösung" wurde abgelehnt.

Die Angst, posthum wider Willen zum Organspender zu werden, war größer als die Akzeptanz, sich zu Lebzeiten für oder gegen ein Organspende entscheiden zu müssen, wenn man dies nicht den Angehörigen überlassen möchte.

Das ist bedauerlich, denn die doppelte Widerspruchslösung hätte niemanden gezwungen, posthum seine Organ zu spenden. Sie ist auch keine "faktische Enteignung des menschlichen Körpers", wie einige Abgeordnete während der Aussprache im Bundestag erklärten. Sie zwingt lediglich zu der Auseinandersetzung mit dem Tabuthema Tod.

Ein Votum für "Weiter so" 

Mit der Stärkung der Entscheidungslösung hat der Bundestag nun für ein "Weiter so" gestimmt - auch wenn künftig die freundlichen Aufforderungen, doch bitte die Möglichkeit einer Organspende in Betracht zu ziehen, jeden Bürger häufiger erreichen werden.

Ich gestehe: Ich kann die Entscheidung gut nachvollziehen. Und bin trotzdem enttäuscht. Denn für jeden Menschen, der auf einer langen Warteliste für ein Spenderorgan steht, geht es um Leben und Tod, Hoffnung und Verzweiflung, Rettung oder Qual. Und für die Angehörigen gleichermaßen.

Ich wünsche allen Befürwortern und auch den Gegnern der jetzigen Entscheidungslösung, dass künftig mehr Menschen von einer Organspende überzeugt werden und dadurch der gravierende Mangel an Spenderorganen abnimmt. Dieser Mangel ist ist unwürdig und beschämend.

Die Auseinandersetzung mit dem Tod hat meinen Blick auf das Leben verändert. Die menschliche Verletzlichkeit und Endlichkeit zeigt, wie wertvoll jeder Tag des Lebens ist. Leben zu retten im Angesichts des Todes ist eine wundervolle menschliche Geste.