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Politik

Späte Einsicht

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Jens Thurau
28. November 2016

Auch, wer in Auschwitz nur Akten bearbeitet hat und ansonsten zuschaute, hat sich schuldig gemacht. Das findet jetzt auch der Bundesgerichtshof. Und das ist gut so, meint Jens Thurau.

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Deutschland Prozess Oskar Gröning in Lüneburg Urteil
Sie nannten ihn den "Buchhalter von Auschwitz": Oskar Gröning am 15. Juli 2015 im Lüneburger GerichtssaalBild: picture-alliance/dpa/A. Heimken

Oskar Gröning hat eingeräumt, im Vernichtungslager Auschwitz das Geld von dorthin deportierten Juden verwaltet zu haben. Und er half dabei, ankommende Deportierte zu beaufsichtigen. Anders gesagt: Er hat niemanden umgebracht. Trotzdem wurde er im Juli vergangenen Jahres zu vier Jahren Haft verurteilt. Ausdrücklich wegen der Beihilfe zum Mord an 300.000 Menschen. Weil er Teil einer Tötungsmaschine war, die ohne viele auch kleinere Helfer nicht hätte funktionieren können. Dieser Sichtweise hat sich jetzt der Bundesgerichtshof angeschlossen. Und das ist eine Zäsur.

An den Morden waren viele beteiligt

Gröning ist 95 Jahre alt. Dass er ins Gefängnis muss, ist eher unwahrscheinlich. Aber darauf kommt es auch nicht an. Spät holt die deutsche Justiz nach, was über die Jahre und Jahrzehnte auch die Geschichtsschreibung und auch die politische Debatte an Erkenntnis zutage gefördert hat: An den Massenmorden in Auschwitz und in anderen Lagern waren letztendlich viele beteiligt. Die Sichtweise, ein paar fanatische Nazis seien zum Morden entschlossen gewesen, die große Mehrheit habe dem schrecklichen Geschehen ohnmächtig und teilnahmslos zugesehen, diese Sichtweise ist mit heutigem Wissen nicht mehr aufrecht zu erhalten. Und es ist gut, wenn die deutsche Justiz in Zeiten von wachsendem Rassismus und Nationalismus diesen neuen, klareren Blick auf die eigene deutsche Vergangenheit zu Wege bringt.

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DW-Hauptstadtkorrespondent Jens Thurau

Ein langer Weg zur neuen Sichtweise

In den 60er Jahren, als die großen Auschwitz-Prozesse stattfanden, scheiterten viele Verurteilungen daran, dass den Tätern eine direkte Tatbeteiligung nicht nachgewiesen werden konnte. Ohnehin war das gesellschaftliche Klima lange Zeit nicht so, dass die Deutschen sich eine Verwicklung vieler in die Verbrechen eingestehen mochten. Es waren unter anderem die Studenten von 1968, die hier Änderungen forderten und auch erreichten.

Filme, Bücher und Stolpersteine halfen mit

Und seit einigen Jahren hat sich vor deutschen Gerichten die Rechtsauffassung etabliert, dass auch Mitläufer schuldig sein können. Viel hat dazu beigetragen: Filme mit Zeitzeugen etwa, neue wissenschaftliche Erkenntnisse, neue Bücher. Oder die Stolpersteine, die in vielen deutschen Städten schmerzhaft daran erinnern, dass die Deutschen jüdischen Glaubens selbstverständlicher Teil der Gesellschaft waren, bis die Nazis sie in die Vernichtungslager brachten. Und dass es unmöglich gewesen sein muss, von ihrem Abtransport nichts mitbekommen zu haben.

Justiz ist nicht starr

Die heute Verurteilten, wie Oskar Gröning, sind Greise und werden (wenn überhaupt) nur kurze Zeit hinter Gittern landen. Wichtig ist aber, klarzumachen, wie viele Hände und Köpfe notwendig waren, damit die Tötungsmaschine lief. Und diese Einsicht wird immer wichtiger, weil es immer weniger Zeitzeugen gibt, die über die Verbrechen berichten können. Und die Justiz beweist: Sie ist nicht starr und unbeweglich, sie kann neue Erkenntnisse und Entwicklungen aufnehmen und umsetzen. Wenn auch spät.

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