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Glaube

Kopftuchverbot in Hessen bleibt vorerst

4. Juli 2017

Eine muslimische Juristin möchte während ihrer Ausbildung ein Kopftuch tragen. Doch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sieht die Sache anders - vorläufig.

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Deutschland Verhüllungsverbot im Gericht
Bild: picture-alliance/dpa/U. Deck

Das Gebot der staatlichen Neutralität und Distanz in gerichtlichen Verfahren wiegt bis zur Entscheidung im Hauptverfahren schwerer als die Religions- und Berufsfreiheit der muslimischen Klägerin, entschieden die Karlsruher Richter in ihrem veröffentlichten Beschluss.

In Hessen dürfen Rechtsreferendarinnen (Juristinnen, die in der Justiz ausgebildet werden), die aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen, bei Verhandlungen im Gerichtssaal nicht auf der Richterbank sitzen. Sie dürfen auch keine Sitzungen leiten oder Beweisaufnahmen vornehmen sowie keine Sitzungsvertretungen für die Amtsanwaltschaft übernehmen. Während der Verwaltungsstation dürfen sie auch keine Anhörungsausschusssitzung leiten.

Die klagende Deutschmarokkanerin ist seit Januar Rechtsreferendarin in dem Bundesland und legte deshalb neben ihrer Verfassungsbeschwerde auch einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vor. Die Richter wiesen diesen Antrag nun zurück - auch mit der Begründung: Das Kopftuchverbot habe keine weiteren Auswirkungen auf die Ausbildung der Klägerin.

Anspruch auf unparteilichen Richter

Weiter heißt es, der Staat dürfe in Gerichtsverhandlungen "keine gezielte Beeinflussung" im Dienst eines bestimmten Glaubens oder einer Weltanschauung betreiben. Alle Beteiligten an einem gerichtlichen Verfahren hätten deshalb Anspruch auf einen unparteilichen Richter. Auch Rechtsreferendare, die als Repräsentanten staatlicher Gewalt auftreten, müssten dieses Neutralitätsgebot beachten. (AZ: 2 BvR 1333/17)

2015 hatte das Bundesverfassungsgericht erlaubt, dass muslimische Lehrerinnen an staatlichen Schulen grundsätzlich ein Kopftuch tragen dürfen. Ein solches Verbot sei nur gerechtfertigt, wenn von dem Kopftuch eine "hinreichend konkrete Gefahr" für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität ausgehe. Dies könne etwa der Fall sein, wenn es an einer Schule grundlegende religiöse Konflikte gebe.

se/uh (afp, dpa, kna, epd)