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Späte Genugtuung für Kasparow

3. Oktober 2013

Die Mühlen der Justiz mahlen langsam aber stetig: Sechseinhalb Jahre nach einer Festnahme hat Ex-Schachweltmeister Kasparow vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einen Sieg gegen den Kreml errungen.

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Kremlkritiker Kasparow bei einer Protestaktion gegen den Pussy-Riot-Prozess im Sommer 2012 in Moskau (Foto: picture-alliance/Ramil Sitdikov/RIA Novosti)
Kremlkritiker Kasparow bei einer Protestaktion gegen den Pussy-Riot-Prozess im Sommer 2012 in MoskauBild: picture-alliance/Ramil Sitdikov/RIA Novosti

Die Richter des EGMR in Straßburg erklärten die Festnahme des auch als Oppositionspolitiker hervorgetretenen Garri Kasparow und acht anderer Beschwerdeführer im Zusammenhang mit einer Demonstration gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin im April 2007 in Moskau für rechtswidrig. Die Regierung in Moskau wurde angewiesen, Kasparow und zwei anderen Klägern jeweils 10.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Den übrigen Klägern sprach der Gerichtshof ein Schmerzensgeld von jeweils 4000 Euro zu.

Die Kundgebung vom 14. April 2007 gegen die Politik der russischen Regierung war damals von den Behörden genehmigt worden - aber nur für eineinhalb Stunden und an einer bestimmten Stelle im Zentrum Moskaus. Kasparow und einige andere Kläger betonten vor Gericht, sie seien auf dem Weg zu dieser erlaubten Demonstration festgenommen worden. Andere der Beschwerdeführer sagten aus, sie seien in Gewahrsam genommen worden, obwohl sie nicht an der Kundgebung teilnehmen wollten.

Russlands Präsident Putin (Foto: picture-alliance/dpa)
Russlands Präsident PutinBild: picture-alliance/dpa

Der Gerichtshof für Menschenrechte bezeichnete das Vorgehen der Behörden als "unverhältnismäßig und für die Erhaltung der öffentlichen Ordnung nicht erforderlich". Es habe keine Anzeichen gegeben, dass die öffentliche Ordnung in jener Situation tatsächlich in Gefahr gewesen sei. Russland habe das Grundrecht der Versammlungsfreiheit verletzt, stellten die Richter fest.

Die russische Regierung hatte die Festnahmen damit begründet, die öffentliche Ordnung müsse gewahrt werden. Es sollte, so die Argumentation Moskaus, vor allem verhindert werden, dass Demonstranten auf den Roten Platz ziehen, der als Sicherheitszone gilt. Das Urteil wurde von einer kleinen Kammer des EGMR gefällt und ist noch nicht rechtskräftig. Russland hat drei Monate Zeit, Rechtsmittel einzulegen

Der heute 50-jährige Kasparow war vor sechseinhalb Jahren einer der Organisatoren der Kundgebung. Er war nach wenigen Stunden wieder freigelassen worden. Später wurde er gemeinsam mit einem Anführer der Oppositionsbewegung "Anderes Russland" von einem Gericht zu einer Geldstrafe von tausend Rubeln (damals knapp 30 Euro) verurteilt. Die Justiz warf den Oppositionellen vor, regierungsfeindliche Slogans gerufen zu haben. Insgesamt wurden nach der Demonstration rund 300 Teilnehmer festgenommen. Die Europäische Union und der Europarat hatten das Vorgehen der russischen Polizei scharf kritisiert.

Kasparow lebt heute in der Schweiz. Er befürchtet, wie andere Gegner von Kremlchef Putin wegen seiner Teilnahme an Protesten eingesperrt zu werden.

wl/se (dpa, afp, epd)

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