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Kriegseinsätze ohne UN-Mandat

Marcus Lütticke30. August 2013

Ein UN-Mandat für ein militärisches Eingreifen in Syrien ist nicht in Sicht. Trotzdem laufen Vorbereitungen für Luftangriffe. Die UN denken über neue Konzepte für solche Situationen nach.

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Amerikanische Kriegsschiffe im Mittelmeer (Foto: Jay Directo/AFP/Getty Images)
Bild: Jay Directo/AFP/Getty Images

Nach dem mutmaßlichen Giftgaseinsatz in Syrien vor etwas mehr als einer Woche zeichnet sich ein Militäreinsatz mehrerer Staaten immer deutlicher ab. Am Freitag (30.08.2013) wollen die UN-Inspektoren in Syrien ihre Suche nach Beweisen für den Einsatz chemischer Wafffen beenden.

Rechtlich gesehen wäre ein militärisches Eingreifen, wie es die USA und Frankreich in Erwägung ziehen, jedoch ein Verstoß gegen das Völkerrecht. Denn eine Legitimation könnte nur der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen geben. China und Russland, die dort beide ein Veto-Recht haben, würden eine entsprechende Resolution nach bisherigem Bekunden blockieren. Für sie kommt ein militärisches Eingreifen von außen nicht in Frage. Großbritannien will sich nach der Abstimmungsniederlage der Regierung im Parlament nicht mehr an einem Militärschlag beteiligen, würde im Sicherheitsrat eine entsprechende Resolution aber wohl nicht verhindern.

"Koalition der Willigen"

Die USA würden allerdings nicht zum ersten Mal eine Militäraktion ohne ein UN-Mandat durchführen. "Koalition der Willigen" nannte der damalige US-Präsident George W. Bush 2003 den Zusammenschluss mehrerer Staaten. Unter der Führung der USA und Großbritannien sollte so der Irak von Saddam Hussein befreit werden. Vor dem Einsatz versuchten die USA nachzuweisen, dass sich im Irak Massenvernichtungswaffen befanden. US-Außenminister Collin Powell legte vor den Vereinten Nationen angebliche Beweise dafür vor. Jedoch gab es von Seiten Deutschlands, Frankreichs und Russlands erhebliche Zweifel an der Zuverlässigkeit der Quellen. "Ich bin einfach nicht überzeugt", sagte damals der deutsche Außenminister Joschka Fischer. Im Rückblick scheint seine Skepsis berechtigt. Inzwischen ist eindeutig geklärt, dass die vorgelegten "Beweise" auf Fälschungen beruhten. Collin Powell hat diese Fehler eingestanden und sich aus der Politik zurückgezogen.

Blick auf eine Tagung des UN-Sicherheitsrates (Foto: picture-alliance/AP Photo)
Großbritannien, Frankreich, die USA, China und Russland haben Im UN-Sicherheitsrat ein VetorechtBild: picture-alliance/AP Photo

Vergleiche zum Kosovo

Für Manfred Eisele, Generalmajor der Bundeswehr a.D., ist das Eingreifen im Irak jedoch nicht vergleichbar mit der Situation in Syrien. Parallelen sieht er aber zwischen Syrien und dem Krieg im Kosovo 1999.

Dort kämpften albanisch-stämmige Aufständische für die Unabhängigkeit des Kosovo von Jugoslawien. Im Verlaufe des Konflikts tauchten immer wieder Berichte über Menschenrechtsverletzungen und Massaker der jugoslawischen Armee im Kosovo auf. Russland stimmte im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen aber gegen eine Intervention der Staatengemeinschaft. Die NATO beschloss daraufhin, auch ohne UN-Mandat mit Luftangriffen in den Konflikt einzugreifen. "Der Sicherheitsrat hat die Lage im Kosovo, die ethnischen Säuberungen, damals absolut realistisch geschildert", so Eisele. "Das einzige, was fehlte, war, dass es irgendeine Konsequenz daraus gab, da Moskau sein Veto androhte." Die NATO habe dann ihre Feststellung der Lage als Legitimation für das Eingreifen herangezogen.

Manfred Eisele, Generalmajor a.D. und ehemaliger Beigeordneter Generalsekretär der Vereinten Nationen (Foto: mago/Eibne)
Manfred Eisele sieht Parallelen zwischen den Konflikten im Kosovo und in SyrienBild: Imago/Eibner

Recht versus Moral

Ähnlich wie Eisele beurteilt auch Andreas Bock, Politikwissenschaftler und Friedensforscher von der Universität Augsburg, die Situation: "Im Kosovo gab es klare Menschenrechtsverletzungen, die ein Eingreifen rechtfertigen konnten." Auch wenn der Einsatz formaljuristisch völkerrechtswidrig gewesen sei, so gab es doch eine moralische Verpflichtung zum Handeln, so Bock.

Der Präzedenzfall für ein solches Eingreifen aus humanitären Gründen ohne UN-Mandat fand aber schon 1990 durch Truppen der westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS statt. Sie griffen unter der Führung Nigerias in den Bürgerkrieg in Liberia ein. "Die Weltöffentlichkeit hat das damals nicht so brennend interessiert, weil das irgendwo in Afrika war", so Eisele. Die Situation sei aber mit der im Kosovo vergleichbar gewesen.

Andreas Bock, Politikwissenschaftler der Uni Augsburg (Foto: privat)
Für Andreas Bock steht in Fällen klarer Menschenrechtsverletzungen Moral über dem RechtBild: privat

Neue Ansätze

Damit die Weltgemeinschaft auf solche Situationen reagieren kann, ohne dass das Veto eines der fünf ständigen Mitglieder im UN-Sicherheitsrat greift, gibt es seit 2001 das Konzept "Responsibility to Protect" (R2P). Das von der kanadischen Regierung angestoßene und von einer Kommission von Völkerrechtlern erarbeitete Konzept sieht vor, dass der Grundsatz der Nichteinmischung in innerstaatliche Angelegenheiten außer Kraft gesetzt wird, wenn schwere Menschenrechtverletzungen geschehen.

Festgeschriebenes Recht ist das R2P nicht. Beim UN-Mandat in Libyen 2011, das China und Russland durch Stimmenthaltung ermöglichten, wurde im Text der Resolution jedoch ausdrücklich darauf Bezug genommen. Obwohl in Syrien ein solches Mandat fehlt, ist zu vermuten, dass sich die US-amerikanische Regierung bei einem Eingreifen auf R2P beziehen wird. Langfristig könnte es so ins Völkergewohnheitsrecht übergehen und eine neue juristische Legitimation schaffen.