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Kriegsverbrechen: Opfer bekommen mehr Rechte in Deutschland

1. November 2023

Kriegsverbrecher weltweit müssen künftig verstärkt damit rechnen, dass ihre Taten in Deutschland gesühnt werden. Das hat die Bundesregierung beschlossen.

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Deutschland | Angeklagter im Koblenzer Folter-Prozess (02.12.2021)
Angeklagter im Koblenzer Folter-Prozess (2021): Verfahren nach dem WeltrechtsprinzipBild: Thomas Frey/dpa/picture alliance

Die Verfolgung von im Ausland verübten Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit soll in Deutschland verbessert werden. Das Kabinett von Bundeskanzler Olaf Scholz beschloss dazu eine Reihe von Änderungen. Im Völkerstrafrecht sollen die Rechte von Opfern gestärkt werden. Auch die internationale Wirkung deutscher Verfahren und Urteile will die Bundesregierung verbessern. Zudem sollen Lücken der Strafbarkeit im deutschen Recht geschlossen werden.

Laut Gesetzentwurf geht es dabei um Opfer, die "in ihren Rechten auf körperliche Unversehrtheit, Freiheit, religiöse, sexuelle oder reproduktive Selbstbestimmung oder ungestörte körperliche und seelische Entwicklung in der Kindheit verletzt worden sind". Opfer oder Angehörige von Getöteten sollen künftig bei Verfahren in Deutschland als Nebenkläger auftreten können. Dazu sollen sie ohne weitere Voraussetzungen einen Opferanwalt und psychosoziale Begleitung erhalten können.

Sexuelle Gewalt als Kriegsverbrechen

Die deutschen Paragrafen zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen sollen so angepasst werden, dass sie auch sexuelle Sklaverei, sexuelle Übergriffe sowie den erzwungenen Schwangerschaftsabbruch umfassen. Durch die Anerkennung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen können diese künftig in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden, auch wenn sie sich in anderen Ländern zugetragen haben. Dies geschieht im Rahmen des so genannten Weltrechtsprinzips.

Marco Buschmann im Bundeskabinett (01.11.2023)
Justizminister Buschmann: "Strafbarkeitslücken dringend schließen"Bild: ODD ANDERSEN/AFP

Zudem soll die Verwendung von Waffen, deren Splitter mit Röntgenstrahlen nicht erkennbar sind, sowie der Gebrauch dauerhaft blindmachender Laserwaffen geahndet werden. Schließlich soll der Straftatbestand des Verschwindenlassens als Verbrechen gegen die Menschlichkeit einfacher zu ahnden sein.

Außerdem ist geplant, dass in solchen Prozessen in Zukunft stets ein Dolmetscher für ausländische Medienvertreter verfügbar sein soll. Auf diese Weise sollen Reporter Verfahren besser verfolgen können, in denen es um Verbrechen in ihrer Heimat geht.

"Das Völkerstrafrecht hat seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine dramatische Aktualität erlangt", so Bundesjustizminister Marco Buschmann. Deshalb müssten dringend Strafbarkeitslücken geschlossen und Opferrechte gestärkt werden, national und international.

Das bestehende Weltrechtsprinzip wurde bereits bei Verfahren gegen zwei Syrer vor dem Oberlandesgericht Koblenz angewandt. Gegen einen von ihnen verhängte das Gericht im Januar 2022 eine lebenslange Haftstrafe. Er soll als Mittäter für die Folter von mindestens 4000 Menschen und den Tod von mindestens 27 Gefangenen verantwortlich sein. Ein zweiter Syrer war zuvor bereits wegen Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Erfahrungen aus diesen Prozessen sind in die Neuregelung eingeflossen.

AR/kle (kna, dpa, afp)