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Syrien-Rückkehrer vor Gericht

Alexandra von Nahmen3. Mai 2016

In Syrien soll der mutmaßliche Islamist Aria L. vor abgetrennten Köpfen von getöteten Menschen posiert haben. Jetzt muss sich der 21-jährige Deutsche vor Gericht verantworten. Die Anklage lautet: Kriegsverbrechen.

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Polizist vor dem Landgericht Frankfurt (Foto: Getty)
Bild: Getty Images/H. Foerster

Zum ersten Mal muss sich in Deutschland ein Syrien-Rückkehrer wegen Kriegsverbrechen vor Gericht verantworten. Aria L. - ein deutscher Staatsbürger - reiste laut Anklage im Frühjahr 2014 nach Syrien, um sich islamistischen Milizen anzuschließen. Er soll dort den Umgang mit Waffen trainiert und sich am bewaffneten Kampf gegen das Regime des syrischen Machthabers Assad beteiligt haben.

Die Anklage konzentriert sich auf ein Ereignis: Mitte April 2014 soll der heute 21-Jährige vor den abgetrennten Köpfen von zwei getöteten Menschen posiert haben - für Fotos, die er anschließend auf Facebook postete. Die Köpfe der Getöteten waren auf Metallstangen als Trophäen präsentiert worden. Aria L. habe "nach dem humanitären Völkerrecht zu schützende Personen in schwerwiegender Weise entwürdigend und erniedrigend behandelt", so sieht es die Generalbundesanwaltschaft. Sie hat deshalb gegen Aria L. Anklage wegen Kriegsverbrechen erhoben. Der Prozess vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main beginnt an diesem Dienstag.

IS-Soldaten im syrischen Raqqa (Foto: AP)
IS-Soldaten im syrischen Raqqa: Unter den Kämpfern befinden sich auch zahlreiche DeutscheBild: picture alliance/AP Photo/Raqqa Media Center

Grausige Fotos auf Facebook

Viel ist über den Angeklagten bisher nicht bekannt. Nach Medienberichten soll er sich in der Salafisten-Szene im Rhein-Main-Gebiet radikalisiert haben - einem der Zentren des Salafismus in Deutschland. Es folgte eine Pilgerfahrt nach Mekka, ein neuer Name und dann die Ausreise in den Dschihad.

Ein bekanntes Muster. "Die Salafisten-Szene versteht es, junge Menschen zu missbrauchen", sagt Thomas Mücke, Chef von Violence Prevention Network. Der Verein steht Eltern bei, deren Kinder sich radikalisieren, und arbeitet mit Syrien-Rückkehrern. "Die meisten werden im Freundeskreis von Gleichaltrigen rekrutiert", sagt Mücke. "Sie sind auf der Suche nach Halt, Orientierung, Gemeinschaft. All das glauben sie bei den Extremisten zu finden." Im Bürgerkrieg angekommen, erlebten dann viele einen Realitätsschock. Der Druck zu gehorchen, sei jedoch riesig. Mücke sagt aber auch: "Wer in Syrien schwere Gewalttaten verübt, der war schon vor der Ausreise gewaltbereit und verroht."

IS-Terrorist Nils D. im Gerichtssaal des Landesgerichtes Düsseldorf (Foto: DW)
Der Anfang einer Prozesswelle: IS-Terrorist Nils D. wurde im März zu viereinhalb Jahren Haft verurteiltBild: DW/M. Gopalakrishnan

Blut an den Händen?

Doch nachzuweisen, welcher Rückkehrer tatsächlich "Blut an den Händen" hat, wie es Generalbundesanwalt Peter Frank kürzlich formuliert hat, ist extrem schwierig. Das Problem bestehe darin, Beweismittel aus dem syrischen Kriegsgebiet zu bekommen, so der Jurist.

Polizei sichert das Gerichtsgebäude in Düsseldorf (Foto: dpa)
Hohe Sicherheitsvorkehrungen: Verfahren gegen IS-Kämpfer erfordern massive PolizeipräsenzBild: picture-alliance/dpa/M. Skolimowska

Mittlerweile kümmern sich vier Referate der Bundesanwaltschaft überwiegend um deutsche Dschihadisten in Syrien. Erste Urteile gab es bereits, aber erst in diesem Jahr dürfte die Prozesswelle richtig anlaufen. Derzeit werden rund 130 Verfahren gegen knapp 200 Beschuldigte geführt. Bisher ging es in den meisten Fällen um Anklagen wegen Mitgliedschaft und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Inzwischen aber ermittelt das Bundeskriminalamt in 13 Fällen gegen mögliche Kriegsverbrecher.

Weitere Prozesse erwartet

"Wenn es Hinweise auf Kriegsverbrechen gibt, muss die deutsche Justiz handeln", sagt der Berliner Völkerrechtler Christian Tomuschat. Völlig gleichgültig, ob der Beschuldigte ein deutscher Staatsbürger ist, und unabhängig davon, wo das Verbrechen begangen wurde. Solche Prozesse - etwa wegen Kriegsverbrechen in Afrika - sind für deutsche Juristen kein Neuland. "Die Verfahren sind aber aufwendig und schwierig", betont Tomuschat. "Sie überfordern die Justizverwaltung." Zeugen müssen aus dem Kriegsgebiet nach Deutschland gebracht werden, Übersetzer bestellt, Hotels gebucht werden. "Niemand reißt sich darum", sagt Tomuschat.

Umso bemerkenswerter findet der Völkerrechtler die Anklage gegen Aria L., der nach seiner Rückkehr nach Deutschland im Oktober 2015 von einer Spezialeinheit festgenommen wurde und sich seitdem in Untersuchungshaft befindet. Ob das Posieren vor abgetrennten Köpfen von getöteten Personen bereits den Strafbestand eines Kriegsverbrechens erfüllt, sei allerdings eine Auslegungsfrage, so der Völkerrechtler. Das müsse das Gericht entscheiden.