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Bundesländer beantragen NPD-Verbot

3. Dezember 2013

Kommt das Aus für die NPD? Der Bundesrat hat einen neuen Antrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, die Partei zu verbieten. Die Länder sehen ihre Argumente gegen die rechtsextreme Partei als überzeugend an.

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Ein Polizist sichert in Leipzig eine Demonstration der NPD (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

NPD: Verbotsantrag eingereicht

Nach monatelanger Vorbereitung war es am Dienstagnachmittag soweit: Ein Bote hatte im Auftrag der Bundesländer einen neuen Verbotsantrag gegen die rechtsextreme NPD dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zugestellt. In der mehr als 250 Seiten starken Antragsschrift versuchen die Länder vor allem, Parallelen zwischen der Ideologie der NPD und den Nationalsozialisten des Dritten Reiches aufzuzeigen. Schon diese "Wesensverwandtschaft" rechtfertige ein Verbot, argumentieren sie.

Der Bundesrat stellt den Verbotsantrag als einziges Verfassungsorgan. Bundesregierung und Bundestag haben sich nicht angeschlossen. Wann das Gericht über den Antrag verhandeln wird, ist noch offen.

Ein erster Anlauf für ein NPD-Verbot war 2003 gescheitert, weil der Verfassungsschutz seine Informanten damals auch in der Parteispitze sitzen hatte. Skeptiker warnen auch diesmal vor den hohen Hürden für ein Parteiverbot. Die Länder sind dagegen überzeugt, dass sie stichhaltiges Material für ein erfolgreiches Verbotsverfahren gesammelt haben.

Antrag solide untermauert

NPD: Verbotsantrag eingereicht

Der neue Verbotsantrag ist aus Sicht von Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) solide untermauert. "Wir sind der Überzeugung, dass wir gutes Material zusammengetragen haben, unbelastetes Material, frei von V-Leuten, das testieren wir ja auch", sagte Pistorius der Nachrichtenagentur dpa in Hannover. Die Begründung der Prozessbevollmächtigten der Länder sei außerordentlich schlüssig und stringent.

Baden-Württembergs Innenminister Reinhold Gall (SPD) bedauerte, dass sich Bundestag und Bundesregierung der Initiative des Bundesrates nicht angeschlossen haben. In der Sache mache das zwar keinen Unterschied, sagte er gegenüber dpa. "Aber um ein deutliches Signal nach außen zu geben, wäre es gut gewesen, wenn am besten beide mitgemacht hätten. Wenn man an die Zivilgesellschaft appelliert, dass der Kampf gegen den Rechtsextremismus eine gemeinsame Aufgabe ist, wäre es logisch gewesen, wenn der Staat hier einheitlich aufgetreten wäre."

"Rote Karte für die Braunen"

Die Linke forderte eine erneute Parlamentsentscheidung. "Es wäre gut, wenn auch der Bundestag den Braunen die rote Karte zeigen würde. Die Erfolgsaussichten steigen mit dem Rückhalt der Verfassungsorgane", sagte Linken-Chef Bernd Riexinger der "Passauer Neuen Presse". Ein fraktionsübergreifender Antrag hätte im neuen Bundestag eine bessere Chance durchzukommen, vor allem wenn ohne Fraktionszwang abgestimmt werde.

Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger sagte den "Ruhr Nachrichten", ein Verbot der NPD sei wichtig, um ihr die logistische Basis zu entziehen. Im Falle eines Erfolges in Karlsruhe wäre endlich Schluss damit, dass aus Steuermitteln Wahlkampfkosten der Rechtsextremisten erstattet werden müssten. "Wir dürfen nicht der Schuster sein, der diese Springerstiefel im Zuge der Parteienfinanzierung ständig neu besohlt", betonte der SPD-Politiker.

Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) sagte der "Leipziger Volkszeitung", wichtig sei, dass der Staat seine Grenzen benenne und durchsetze. "Der Verfall der NPD ist eine Hypothese, auf die ich mich nicht verlassen will." Man könne als Staat "die Dinge nicht laufen lassen, wenn auf dem Rücken der Freiheit unsere Demokratie kaputt gemacht wird".

Ex-Präsident bleibt skeptisch

Was die Erfolgsaussichten des Verfahrens angeht, zeigte sich der Ex-Präsident des Verfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, eher skeptisch. "Ein Verbot politischer Parteien muss die äußerste Ausnahme sein", sagte Papier im RBB-Inforadio. Um eine Partei verbieten zu können, gebe es hohe Hürden. Die Vertretung und Verbreitung verfassungswidriger Ideen allein reichten für ein Verbot nicht aus - es müsse auch eine aggressiv-kämpferische, aktiv-kämpferische Haltung gegenüber den Grundwerten und dem Kernbestand der verfassungsmäßigen Ordnung hinzukommen.

Zudem habe der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine noch höhere Hürde für ein Parteienverbot errichtet, indem er ein "dringendes soziales Bedürfnis für die Auflösung einer Partei" verlange. Der frühere Verfassungsgerichts-Präsident plädierte dafür, extremistische Gesinnungen politisch zu bekämpfen.

kle/sti (dpa, afp)