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Politik

Lebenslange Haft für Christchurch-Attentäter

27. August 2020

Es ist ein bisher einzigartiges Strafmaß in Neuseeland: Der rechtsextremistische Attentäter von Christchurch wird garantiert nie wieder aus dem Gefängnis kommen, wie ein Gericht nun entschied.

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Christchurch: Brenton Tarrant - Angeklagter
Der Täter auf einer ZeichnungBild: picture-alliance/AP/S. McEwin

Der Attentäter von Christchurch in Neuseeland ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden - ohne jede Aussicht auf eine vorzeitige Entlassung. Richter Cameron Mander begründete das jetzt verkündete Strafmaß mit der "teuflischen Bösartigkeit" des Verbrechens. Mander kam damit auch der Forderung der Staatsanwaltschaft nach.

Der Angeklagte aus Australien hatte 2019 Anschläge auf zwei Moscheen verübt. Dabei wurden 51 Menschen getötet. Weitere 50 Personen wurden verletzt, manche von ihnen lebensgefährlich. Viele Überlebende leiden bis heute unter den Folgen, sind arbeitsunfähig oder müssen mit starken Schmerzen leben.

"Sie waren motiviert von einem grundsätzlichen Hass auf Menschen, von denen Sie glauben, dass sie anders sind als Sie selbst. (...) Sie stellen ein großes Risiko für die öffentliche Sicherheit dar", sagte Mander an den Täter gerichtet. Dieser verfolgte die Ausführungen des Richters ohne sichtbare Emotionen.

Übertragung per Helmkamera

Das minutiös geplante Massaker übertrug der Täter per Helmkamera ins Internet. Das Verbrechen gilt als das schlimmste in der jüngeren Geschichte Neuseelands. Infolge der Tat verschärfte die Regierung des Pazifikstaates die Waffengesetze.

Der Rechtsextremist hatte zunächst auf nicht schuldig plädiert, sich aber im März plötzlich doch in allen Anklagepunkten schuldig bekannt. Deshalb entfiel eine Hauptverhandlung.

Neuseeland Bildergalerie Attentat von Christchurch | Überlebende und Angehörige
Eines der Anschlagsziele: die Al-Noor-Moschee in ChristchurchBild: Reuters/E. Su

In den vergangenen Tagen hatten mehr als 80 Überlebende und Hinterbliebene vor Gericht Erklärungen abgegeben. In emotionalen Statements wandten sie sich oft direkt an den Täter. Viele hatten den Richter eindringlich gebeten, den Attentäter für immer einzusperren.

Er ist der erste Angeklagte, der unter dem Gesetz gegen Terrorismus ("Terrorism Suppression Act") von 2002 verurteilt wurde. Auf die Möglichkeit, sich noch selbst vor Gericht zu äußern, verzichtete er. Dadurch wurden Befürchtungen ausgeräumt, der Täter könnte den Gerichtssaal als Plattform zur Verbreitung seiner rechtsextremistischen Ansichten nutzen.

wa/ww (dpa, afp)