Leibwächter Bin Ladens wird nicht abgeschoben
24. April 2018Ein in Bochum lebender früherer Leibwächter des getöteten Terrorchefs Osama bin Laden kann auch weiterhin nicht nach Tunesien abgeschoben werden. Es gebe ein Abschiebungsverbot im Fall Sami A., teilte die nordrhein-westfälische Landesregierung in Düsseldorf auf eine Kleine Anfrage zweier AfD-Abgeordneter mit. Das Flüchtlingsministerium verwies auf eine unanfechtbare Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster vom April 2017. Demnach drohten dem 42 Jahre alten Mann bei einer Rückkehr nach Tunesien "mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung". Auch gebe es keine anderen Länder, die bereit oder verpflichtet wären, ihn aufzunehmen.
1168 Euro monatlich Unterstützung vom Staat
Laut einem Sprecher des Innenministeriums wird Sami A. aufgrund seiner terroristischen Vergangenheit weiterhin als sogenannter "Gefährder" eingestuft. Sami A. lebt in Bochum. Er hat Frau und Kinder. Seine Familie besitzt nach früheren Angaben des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen die deutsche Staatsangehörigkeit. Seit mehreren Jahren muss sich der Mann jeden Tag bei der Polizei melden. Er erhält Geld nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Monatlich seien dies 1168 Euro, teilte das Ministerium weiter mit. Zuvor hatte die "Bild"-Zeitung über den Fall berichtet.
Auf die Fragen der Abgeordneten, ob Sami A. weiterhin eine "terroristische Bedrohung" darstelle, reagierte die Düsseldorfer Landesregierung in ihrer Antwort nur indirekt. Die Sicherheitsbehörden des Landes bewerteten Personen des islamistisch-terroristischen Spektrums fortlaufend im Hinblick auf von ihnen ausgehende Gefahren, hieß es. "Diese Bewertungen sind grundsätzlich nicht zur Veröffentlichung geeignet", schrieb das Ministerium. Flüchtlingsminister Joachim Stamp sagte, dass der Tunesier wahrscheinlich dauerhaft geduldet werden müsse. Es sei denn, es gebe eine diplomatische Zusicherung des tunesischen Staates, dass Sami A. weder Folter noch Tod drohten und seine Menschenwürde geachtet werde.
Religiöse Ausbildung in Pakistan?
Um diese diplomatische Zusicherung bemüht sich das Bundesinnenministerium laut Stamp seit Längerem erfolglos. "Der Bund muss die diplomatischen Bemühungen forcieren", sagte der Minister weiter. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg teilte auf Anfrage mit, dass es dem Fall "aktuell umfassend" nachgehe. Weitere Einzelheiten teilte die Behörde unter Verweis auf den Datenschutz nicht mit.
Das Münsteraner Oberverwaltungsgericht hatte es in einem Urteil vom Mai 2015 als erwiesen angesehen, dass Sami A. Ende 1999/Anfang 2000 die Terror-Organisation Al-Kaida unterstützt hat. In einem Al-Kaida-Lager in Afghanistan soll er eine militärische Ausbildung bekommen haben. Zeitweilig soll er der Leibgarde des 2011 getöteten Al-Kaida-Anführers Osama bin Laden angehört haben. Sami A. bestritt dies und behauptete, in dem Zeitraum eine religiöse Ausbildung in Karatschi in Pakistan absolviert zu haben.
Ermittlungsverfahren 2007 eingestellt
Osama bin Laden wurde 2011 bei einer US-Kommandoaktion in Pakistan getötet. Er soll der Drahtzieher der Terroranschläge vom 11. September 2001 in den USA mit etwa 3000 Toten gewesen sein. Die Bundesanwaltschaft hatte im März 2006 ein Ermittlungsverfahren gegen Sami A. eingeleitet. Geprüft wurde der Verdacht, er könne Mitglied in einer ausländischen terroristischen Vereinigung sein. Das Verfahren wurde aber 2007 eingestellt. Der Tatverdacht konnte nicht so sehr erhärtet werden, dass es für eine Anklage gereicht hätte, hatte die Behörde damals mitgeteilt. Sami A. war 1997 als 21-Jähriger nach Deutschland gekommen, um zu studieren, unter anderem in Krefeld. Erst studierte er Textiltechnik, später dann Technische Informatik, schließlich Elektrotechnik. In Bochum meldete er sich 2005 an.
sti/qu (dpa, "Bild"-Zeitung)