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Maddie-Verdächtiger in Vergewaltigungsprozess freigesprochen

8. Oktober 2024

Christian B. steht im Fall der 2007 verschwundenen Maddie McCann unter Mordverdacht. Jetzt sprach ihn ein deutsches Gericht in einem anderen Fall frei. Grund seien inkonstante Zeugenaussagen.

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Der Angeklagte Christian B. (l) steht im Gerichtssaal neben seinem Verteidiger Friedrich Fülscher
Angeklagter Christian B. (l) und sein Verteidiger im Landgericht Braunschweig (Archivbild)Bild: Moritz Frankenberg/dpa/picture alliance

Der auch im Fall Maddie Verdächtige, Christian B., ist vom Landgericht Braunschweig vom Vorwurf mehrerer schwerer Sexualstraftaten freigesprochen worden. Der 47-jährige Deutsche bleibt aber im Gefängnis, weil er noch bis September 2025 seine Haftstrafe wegen Vergewaltigung in einem weiteren Fall absitzt.

Die Staatsanwaltschaft hatte B. mehrere Sexualverbrechen an Frauen und Kindern in- Portugal vorgeworfen. Die Anklagebehörde forderte insgesamt 15 Jahre Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung. In diesem Fall hätte B. nicht nach Verbüßung der Haft entlassen werden können.

Nach 38 Verhandlungstagen vor der Strafkammer in Braunschweig im Bundesland Niedersachsen im Norden Deutschlands sprachen die drei Berufsrichter und zwei Schöffen den Angeklagten frei. Christian B. könne der "ihm vorgeworfenen Taten nicht überführt werden", sagte die Vorsitzende Richterin Uta Engemann bei der Urteilsverkündung am Dienstag.

Fast wertlose Zeugenaussagen

Richterin Engemann betonte, dass auch der Angeklagte B. Anspruch habe auf ein rechtsstaatliches Verfahren und eine unvoreingenommene Erhebung und Würdigung von Beweisen. Das Gericht müsse die notwendige Objektivität wahren.

Zeugenaussagen seien fast wertlos gewesen, führte sie aus. Sie seien teilweise vor Gericht nicht zuverlässig gewesen, ein zentraler Zeuge in dem Verfahren etwa sei in seinen Aussagen "inkonstant" gewesen. Engemann sprach von einer "massiven Auto- und Fremdsuggestion" wegen der Medienberichterstattung über den Angeklagten und die ihm vorgeworfenen Verbrechen.

Das Urteil möge für Opfer äußerst unbefriedigend sein, sagte sie. Aber das könne und müsse der Rechtsstaat aushalten. Die Richterinnen und Richter hätten einen Eid geschworen. "Diesen Eid nehmen wir sehr ernst", betonte die Richterin.

Verdächtig im Fall Maddie

Das Braunschweiger Verfahren stand im Fokus internationaler Medien, weil der Angeklagte im Fall der verschwundenen dreijährigen Madeleine "Maddie" McCann unter Mordverdacht steht. Maddie verschwand 2007 aus einem Ferienappartement in Portugal, während ihre Eltern in einem Restaurant zu Abend aßen. Trotz großangelegter Fahndungen und zahlreicher Aufrufe ihrer Eltern wurde der Fall nie geklärt.

Kate(r.) und Gerry (l.) McCann halten bei einer Pressekonferenz 2007 eine Vermisstenanzeige ihrer verschwundenen Tochter Maddie hoch
Die Eltern von Maddie McCann bei einer Presskonferenz kurz nach dem verschwinden ihrer Tochter im Sommer 2007Bild: Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa/picture-alliance

Der Maddie-Komplex war aber offiziell nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens am Braunschweiger Landgericht. Die Ermittlungen dazu gehen weiter, eine Anklage ist bisher aber nicht absehbar.

ch/AR (dpa,afp)