Majestätsbeleidigung bald keine Strafe mehr
28. April 2017Der Straftatbestand der Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter (Majestätsbeleidigung) könnte früher als geplant der Vergangenheit angehören. Der Bundestag in Berlin votierte mehrheitlich dafür, die umstrittene Rechtsgrundlage unmittelbar aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Die Bundesregierung hatte das Aus des Paragrafen 103 zum 1. Januar 2018 beschlossen.
Seit 1953 im Strafgesetzbuch der Bundesrepublik
Majestätsbeleidigung wurde über die Jahrhunderte streng geahndet, im Kaiserreich waren ausdrücklich ausländische Organe und Staatsoberhäupter davor geschützt. 1953 wurde der jetzt diskutierte Paragraf ins Strafgesetzbuch der Bundesrepublik aufgenommen. Er stellt die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten unter besondere Strafe - mit bis zu drei Jahren Haft. Finnland, Schweden und Frankreich haben ähnliche Gesetze bereits abgeschafft.
Hintergrund der Initiative in Deutschland ist vor allem das "Schmähgedicht" des ZDF-Moderators Jan Böhmermann in der Sendung "Neo Magazin Royale" vor einem Jahr, in dem er den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan verunglimpfte. Erdogan hatte sich daraufhin auf Paragraf 103 berufen und ein Verfahren gegen Böhmermann angestrengt. Die Staatsanwaltschaft Mainz stellte das Ermittlungsverfahren im Oktober 2016 ein, die Beschwerde Erdogans gegen die Einstellung wies die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz ab.
In der Bundestagsdebatte kritisierte Justizminister Heiko Maas Erdogan scharf. Das deutsche Strafrecht dürfe "kein Vehikel sein, um Kritiker von Präsident Erdogan mundtot zu machen", sagte Maas bei der ersten Lesung über die Abschaffung des umstrittenen Paragrafen. Maas appellierte an Erdogan: "Hören Sie auf, die Meinungsfreiheit mit dem Strafrecht zu unterdrücken. Und lassen Sie unabhängige Journalisten endlich wieder ihre Arbeit machen. Und die, die Sie in Haft genommen haben wie Deniz Yücel, sollen freikommen." Der deutsch-türkische Journalist und Korrespondent der Tageszeitung "Die Welt" sitzt seit Februar in der Türkei in Untersuchungshaft.
"Überbleibsel des deutschen Obrigkeitsstaates"
Maas sagte, der Fall Erdogan/Böhmermann zeige, wie überholt die Strafvorschrift sei. "Wir tun gut daran, dieses Überbleibsel des deutschen Obrigkeitsstaates aus unserem Strafgesetzbuch nun endgültig zu streichen." Zum Glück habe der Paragraf 103 viele Jahre keine Rolle gespielt. Die Erkenntnis, dass er überhaupt noch existiere, sei Erdogan zu verdanken. Der SPD-Politiker wörtlich: "Aber das ist auch so ziemlich das einzige, was wir Herrn Erdogan verdanken."
sti/uh (dpa, epd, kna)