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Migrant? Flüchtling? Asylbewerber?

Sven Pöhle / Diana Hodali30. August 2015

Diese Begriffe werden oft durcheinander geworfen: Flüchtlinge, Migranten und Asylbewerber. Doch es gibt einige bedeutende Unterschiede. Sven Pöhle und Diana Hodali erklären sie.

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Frankreich Flüchtlinge Eurotunnel Calais
Bild: Getty Images/AFP/P. Huguen

Wer gilt als Migrant?

Ein Migrant ist im Prinzip jeder, der an einen anderen Ort zieht - innerhalb seines Landes oder über Staatsgrenzen hinaus. Von Migranten ist normalerweise die Rede, wenn jemand sein Heimatland aus eigenem Antrieb verlässt, ohne dass er dort in Gefahr ist, sondern beispielsweise, um seine Lebensbedingungen zu verbessern.

Wer gilt als Flüchtling?

Juristisch gilt als Flüchtling - im Unterschied zum Migranten - wer unter die Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention fällt. Flüchtling ist demnach, wer wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe sein Herkunftsland verlassen musste.

Wer gilt als Asylbewerber?

Menschen, die einen Asylantrag gestellt haben, über den noch nicht entschieden wurde, werden Asylbewerber oder Asylsuchende genannt. Die Entscheidung über einen Asylantrag trifft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Es beurteilt, ob ein Bewerber asylberechtigt ist, ob er den Flüchtlingsstatus erhält oder ob ihm beides verweigert wird. Bis eine Entscheidung gefällt ist, dürfen die Menschen nur in Heimen wohnen und zunächst nicht arbeiten.

Wer ist in Deutschland asylberechtigt?

Im deutschen Grundgesetz steht: "Politisch Verfolgte genießen Asyl". Als politisch verfolgt gilt, wer von seinem Staat wegen seiner politischen Überzeugung so stark ausgegrenzt wird, dass seine Menschenwürde verletzt ist. Notsituationen wie Armut berechtigen nicht zu Asyl.

Nach dem Auseinanderfallen des Ostblocks wurde das Grundrecht auf Asyl eingeschränkt: Politisches Asyl genießt demnach nur noch derjenige, der nicht aus einem sogenannten sicheren Herkunftsstaat kommt.

Was ist ein sicherer Herkunftsstaat?

Ein sicherer Herkunftsstaat verfolgt seine Bevölkerung nicht politisch oder praktiziert unmenschliche oder erniedrigende Bestrafungen. Bürger aus sicheren Herkunftsstaaten können aber nicht einfach abgeschoben werden. Jeder Asylbewerber in Deutschland muss juristisch die Chance bekommen, nachzuweisen, dass ihm in seinem Herkunftsstaat politische Gefahr droht. Ein Asylgesuch von Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten wird in der Regel abgelehnt, sofern nicht besondere Umstände angeführt werden können.

Symbolbild Abschiebung: Ein Mann am Flughafen (Foto: dpa)
Wird der Asylantrag abgelehnt, droht die AbschiebungBild: picture-alliance/dpa/Seeger

Was passiert, wenn ein Asylgesuch abgelehnt wird?

Wird ein Asylgesuch in Deutschland abgelehnt, und ist eine Person nicht als Flüchtling anerkannt, muss sie Deutschland verlassen. Es droht die Abschiebung. Dagegen kann der Asylbewerber klagen. Bis zur Abschiebung oder für den Fall, dass eine Ausreise nicht möglich ist, erhalten diese Menschen eine Duldung. Gründe dafür können Krankheit, fehlende Dokumente oder auch die Lage in einem bestimmten Land sein. Sie gilt auch für Minderjährige, die ohne Erwachsene auf der Flucht sind.

Wer weder als Flüchtling anerkannt wird, noch Asyl erhält, kann vorübergehend auch subsidiären Schutz erhalten. Dieser Aufenthaltsstatus wird Menschen unter anderem gewährt, wenn ihnen in ihrer Heimat große Gefahr durch Krieg, Folter oder Todesstrafe droht. Konsens ist, dass es derzeit nicht zumutbar ist, Menschen nach Syrien, in den Irak, nach Eritrea, Somalia oder Afghanistan abzuschieben. Für Menschen unter subsidiärem Schutz tritt ein Abschiebungsverbot in Kraft. Der oder die Betroffene darf zunächst in Deutschland bleiben und erhält eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr.

Was bedeutet das Dublin-Verfahren?

In Deutschland wird nicht über jeden Asylantrag entschieden. Nach der europäischen Dublin-Verordnung ist grundsätzlich nur das EU-Land für das Asylverfahren zuständig, das der oder die Asylsuchende zuerst betreten hat. Ist dieser Staat bekannt und gilt als sicher, werden Flüchtlinge in der Regel ohne weitere Prüfung dorthin abgeschoben und können dort Asyl beantragen.

Laut deutschem Asylverfahrensgesetz gelten alle EU-Mitgliedsstaaten sowie Norwegen und die Schweiz als sogenannte sichere Drittstaaten. Aufgrund extrem schwieriger Bedingungen für Flüchtlinge hat das Bundesverfassungsgericht aber beispielsweise 2009 entschieden, dass Griechenland kein sicheres Drittland ist. Die deutschen Behörden haben die Ausweisung von Asylbewerbern dorthin gestoppt.