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Gesellschaft

Millionen-Klage gegen Ronaldo abgewiesen

12. Juni 2022

Im Zuge der #MeToo-Bewegung hatte ein ehemaliges US-Model 2018 angegeben, der Fußball-Superstar habe sie 2009 in einem Hotelzimmer vergewaltigt. Nun ist der Fall für Cristiano Ronaldo aber wohl endgültig vom Tisch.

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Fußball | Cristiano Ronaldo
Cristiano Ronaldo bei der Arbeit - im Trikot der Nationalelf von PortugalBild: Pedro Furza/NurPhoto/picture alliance

Ein Gericht in Las Vegas hat eine Zivilklage wegen Vergewaltigungsvorwürfen gegen den fünfmaligen Weltfußballer Cristiano Ronaldo (37) abgewiesen. In ihrem 42-seitigen Urteil machte Richterin Jennifer Dorsey das rechtswidrige Verhalten eines Anwalts von Klägerin Kathryn Mayorga für die Einstellung des Verfahrens verantwortlich. Der Anwalt habe wiederholt auf "gehackte" vertrauliche Dokumente zurückgegriffen, erklärte die Richterin. Durch diesen "Missbrauch" habe die Klägerin die Chance verloren, "diesen Fall weiterzuverfolgen".

Ein Strafverfahren gegen Ronaldo war schon vor drei Jahren mangels Beweisen eingestellt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung des Portugiesen damals als unwahrscheinlich eingestuft.

"Vertraulichkeit wahren"

Das Ex-Model (37) aus dem US-Bundesstaat Nevada hatte ihre angebliche Vergewaltigung direkt im Anschluss im Juni 2009 bei der Polizei angezeigt, damals aber weder den Namen Ronaldos noch einen Ort genannt. Später schloss sie eine Schweigevereinbarung mit Ronaldo ab und erhielt nach eigenen Angaben 375.000 Dollar. Nachdem Mayorga ihre Vorwürfe 2018 im Zuge der #MeToo-Bewegung erneuerte, wurden die Ermittlungen zwischenzeitlich wieder aufgenommen.

Symbolbild #MeToo
Unter #MeToo (deutsch: "Ich auch") berichteten zahlreiche Frauen über sexuelle Belästigung und ÜbergriffeBild: Frank May/picture alliance

Der Fußball-Superstar hat die Anschuldigungen stets zurückgewiesen und beteuert, der Sex sei einvernehmlich gewesen. Seine Anwälte erklärten laut Gerichtsdokumenten, ihr Mandant sei die Schweigevereinbarung eingegangen, um "Vertraulichkeit zu wahren" und einen "öffentlichen und kostspieligen Rechtsstreit zu vermeiden".

In dem Zivilverfahren verlangten Mayorgas Anwälte bis zu 200 Millionen Dollar Entschädigung von Ronaldo wegen anhaltender psychischer Probleme ihrer Mandantin. Bereits im Oktober vergangenen Jahres hatte ein US-Richter die Einstellung auch dieses Verfahrens empfohlen. Er begründete seine Empfehlung damit, dass Mayorgas Anwalt Leslie Stovall die Zivilklage auf Kommunikation zwischen Ronaldo und seinem Anwaltsteam stütze, die durch "Football Leaks"-Enthüllungen öffentlich geworden war. Der Austausch zwischen Verteidigern und ihren Mandanten stehe aber unter besonderem Schutz. Richterin Dorsey folgte nun der Argumentation ihres Kollegen.

wa/ack (afp, dpa, sid)