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Millionenstrafe gegen Amazon in Frankreich verhängt

23. Januar 2024

Die Logistiktochter des weltgrößten Online-Händlers habe Mitarbeiter sekundengenau überwacht, so die französische Datenschutzbehörde. Amazon widerspricht.

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Frankreich Amazon Logo
Amazon-Logistikzentrum in Lauwin-Planque in Nordfrankreich (Archivbild)Bild: DENIS CHARLET/AFP/Getty Images

Wegen widerrechtlicher Überwachung von Mitarbeitern soll Amazon in Frankreich 32 Millionen Euro Strafe zahlen. Der US-Handelsriese habe die Aktivitäten seiner Lagerbeschäftigten teils "bis auf die Sekunde" genau kontrolliert und damit gegen EU-Recht verstoßen, teilte die französische Datenschutzbehörde CNIL mit. Betroffen sei das Tochterunternehmen Amazon France Logistique (AFL).

Die Arbeitnehmer in den Amazon-Versandlagern stünden unter ständigem Druck; sogar die Zeit zwischen dem Betreten des Lagers und dem Beginn der Arbeit werde gemessen, erklärte die CNIL. Amazon France Logistique habe ein "übergriffiges System zur Überwachung der Aktivitäten und Leistungen von Arbeitnehmern" eingeführt.

Paket-Scanner als Datenlieferant

Demnach wertet das Unternehmen vor allem Daten der Scanner aus, mit denen die Beschäftigten Paketdaten erfassen. Die Mitarbeiter müssten jede Unterbrechung der Scanner-Aktivität rechtfertigen, auch wenn es nur wenige Minuten seien. Beanstandet wurde zudem, dass Mitarbeiter und Besucher unzureichend über die Videoüberwachung in den Lagern informiert wurden.

Frankreich Pakete am Logistikstandort von Amazon in Bretigny-sur-Orge
Mitarbeiter in einem Amazon-Logistikzentrum in Bretigny-sur-Orge, einem Vorort von Paris (Archivbild)Bild: DIMITAR DILKOFF/AFP/Getty Images

Das Unternehmen kann sich gegen die Geldbuße noch wehren. "Wir sind mit den Schlussfolgerungen der CNIL, die sachlich nicht korrekt sind, überhaupt nicht einverstanden und behalten uns das Recht vor, Berufung einzulegen", erklärte ein Konzernsprecher. Die eingesetzte Technik garantiere "Sicherheit, Qualität und Effizienz". So diene etwa die Messung von "inaktiver Zeit" nicht der Kontrolle der Beschäftigten, sondern dazu, Fehler in der Lieferkette schnell zu entdecken.

Berichte über Missstände

Die Geldbuße entspricht ungefähr drei Prozent des Umsatzes von Amazon Frankreich. Unter der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung können Datenschutzbehörden gegen Unternehmen eine Strafe in Höhe von bis zu vier Prozent des Umsatzes verhängen. Die Untersuchung bei Amazon hatte die CNIL 2019 angeordnet, nachdem es wiederholt Berichte über Missstände in den Lagern des Konzerns gegeben hatte.

Amazon Frankreich beschäftigt mehr als 20.000 feste Mitarbeiter, von denen ein Teil für AFL arbeitet. Die Logistiktochter verwaltet die großen Versandlager des Konzerns. Auch in Deutschland steht Amazon wegen der Arbeitsbedingungen seiner Beschäftigten immer wieder in der Kritik.

In der konkreten Frage der Überwachung von Mitarbeitern über Scan-Geräte hatte der weltgrößte Online-Händler im vergangenen Jahr einen juristischen Sieg verbucht: Das Verwaltungsgericht Hannover erlaubte die Überwachung. Die damalige niedersächsische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Barbara Thiel, forderte daraufhin gesetzliche Nachbesserungen.

jj/haz (dpa, afp)