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Politik

Mindestlohn soll auf 10,45 Euro steigen

30. Juni 2020

Der Vorschlag dafür fiel in der mit Arbeitgebern wie Gewerkschaften besetzten Kommission einstimmig. Das lässt angesichts der Coronakrise hoffen. Arbeitsminister Heil hat schon die weitere Zukunft im Blick.

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Eine Reinigungskraft in Berlin (Foto: picture-alliance/dpa/M. Kappeler)
Typische Berufe im Mindestlohnbereich: eine Reinigungskraft Bild: picture-alliance/dpa/M. Kappeler

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll in vier Stufen bis zum 1. Juli 2022 von derzeit 9,35 Euro auf 10,45 Euro steigen. Das empfiehlt die zuständige Kommission in einem in Berlin vorgelegten Beschluss. Das Votum in dem Gremium, dem Vertreter von Gewerkschaften, Arbeitgebern und Wissenschaft angehören, fiel einstimmig. Die Bundesregierung muss die künftige Höhe des Mindestlohns noch per Verordnung umsetzen. Sie richtet sich dabei in der Regel nach dem Vorschlag der Kommission.

Konkret soll der Mindestlohn laut der Empfehlung zunächst zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro steigen. Zum 1. Juli 2021 soll eine zweite Anhebung auf 9,60 Euro folgen, zum 1. Januar 2022 eine dritte auf 9,82 Euro. Die vierte Stufe sieht zum 1. Juli 2022 schließlich eine Anhebung auf 10,45 Euro vor.

Ein Paketzusteller in Heinsberg in Nordrhein-Westfalen
Typische Berufe im Mindestlohnbereich: ein Paketzusteller Bild: picture-alliance/S. Simon

Mindestlohn seit fünf Jahren 

Der gesetzliche Mindestlohn war im Januar 2015 mit einem Betrag von 8,50 Euro brutto pro Stunde eingeführt worden. Nach mehreren Boomjahren war die Empfehlung einer Anhebung auch mit Blick auf den wirtschaftlichen Einbruch wegen der Corona-Pandemie mit Spannung erwartet worden. Die Arbeitgeber hatten angesichts der Belastungen vieler Unternehmen in der Krise vor zu großen Erhöhungen gewarnt. Die Gewerkschaften forderten dagegen eine spürbare Anhebung.

Grundsätzlich orientiert sich die unabhängige Kommission aus Vertretern von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Wissenschaft an der zurückliegenden Entwicklung der Tariflöhne. In einer "Gesamtabwägung" zusammengebracht werden sollen laut gesetzlicher Vorgabe dann der Mindestschutz der Arbeitnehmer, faire Wettbewerbsbedingungen und das große Ziel, Beschäftigung nicht zu gefährden. Dabei gibt es einen gewissen Spielraum, was genau in die Berechnung einbezogen wird.

Arbeitsminister Hubertus Heil bei einer Bundestagssitzung (Foto: picture-alliance/dpa/R. Hirschberger)
Arbeitsminister Hubertus Heil bei einer Bundestagssitzung (Archivfoto)Bild: picture-alliance/dpa/R. Hirschberger

Heil peilt Marke von zwölf Euro an

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil würdigte die angepeilte Erhöhung als gute Nachricht für rund zwei Millionen Arbeitnehmer. Der Mindestlohn sei eine Frage der Leistungsgerechtigkeit, aber auch der ökonomischen Vernunft, sagte der SPD-Politiker in Berlin. Zugleich kündigte er für den Herbst Vorschläge für eine Reform an. Heil bemängelte, dass die Lohnuntergrenze derzeit bei lediglich 46 Prozent des Durchschnittseinkommens liege. Die Richtmarke von zwölf Euro pro Stunde sei deshalb "eine gute Orientierung".

Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer - außer für Langzeitarbeitslose nach einer Arbeitsaufnahme in den ersten sechs Monaten. Auch für Azubis, Menschen mit Pflichtpraktikum oder Praktika unter drei Monaten gilt er nicht. Daneben gibt es in mehreren Branchen tarifliche Mindestlöhne, die über der Lohn-Untergrenze liegen.

sti/ml (afp, dpa, epd, kna)