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Politik

UN-Mitarbeiter als Geisel: Haft für Flüchtling

20. September 2017

Ein kanadischer UN-Mitarbeiter war 2013 in den Händen syrischer Terroristen. Ein Flüchtling wurde nun in Deutschland wegen der Beteiligung an der Geiselnahme verurteilt.

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Deutschland Prozess um Entführung eines UN-Mitarbeiters | Der Angeklagte Syrer (Foto: picture alliance/dpa/M. Murat)
Bild: picture alliance/dpa/M. Murat

Wegen der Beteiligung an der Entführung eines kanadischen UN-Mitarbeiters in Syrien ist ein syrischer Flüchtling zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht in Stuttgart sprach den 26-Jährigen Syrer Suliman al-S. wegen der Beihilfe zu erpresserischem Menschenraub, schwerer Freiheitsberaubung sowie zu Kriegsverbrechen gegen humanitäre Operationen schuldig.

Während seines Einsatzes 2013 in Syrien wurde der Mitarbeiter der Vereinten Nationen acht Monate lang von mutmaßlichen Terroristen nahe Damaskus gefangen gehalten. Die Männer sollen der radikal-islamistischen Vereinigung Schabhat al-Nusra zumindest nahestehen. Nach Auffassung der Bundesanwaltschaft verfolgen die Terroristen das Ziel, den syrischen Machthaber Baschar al-Assad zu stürzen und einen auf islamischem Recht basierenden Gottesstaat zu errichten. Für Tausende Todesopfern sollen sie in der Region verantwortlich sein. Der Kanadier konnte nach acht Monaten Geiselhaft fliehen.

500 Euro Wiedergutmachung

Im Laufe des elf Monate dauernden Verfahrens räumte al-S. die Tat ein. Auch hatte er gestanden, 2013 immer wieder in einer Villa gewesen zu sein, in der ein Ausländer gefangen gehalten wurde. Dass der Gefangene ein UN-Mitarbeiter war, mehrere Millionen Dollar Lösegeld erzielt werden sollten oder dass er zum Übertritt zum Islam gebracht werden sollte, sei ihm nicht klar gewesen. Der 26-Jährige entschuldigte sich im Lauf des Prozesses direkt bei dem Kanadier und bot ihm auch eine - wenn auch geringe - Wiedergutmachung von 500 Euro an, die der Entführte jedoch nicht annahm.

Der Vorsitzende Richter Herbert Anderer sah es hingegen als erwiesen an, dass der Angeklagte gewusst habe, wer der Gefangene war und worum es ging. Letztlich sei der 26-Jährige aber auch nach Aussage des Entführten in der Hierarchie der Gruppe ganz unten anzusiedeln gewesen. Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass der Syrer die Entführung befürwortet und sich als Wache zur Verfügung gestellt habe. Bei der Urteilsverkündung kritisierte Richter Anderer die UN, die das deutsche Gericht bei der Aufklärung behindert hätten. Laut Bundesanwaltschaft ist der Verurteilte der erste Flüchtling, der sich wegen Kriegsverbrechen in Syrien vor einem deutschen Gericht verantworten muss. Der Mann kam 2014 nach Deutschland. Er lebte bei seiner Verhaftung in einer Unterkunft nahe Stuttgart.

sam/uh (dpa)