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Nahles will Sozialleistungen einschränken

29. Dezember 2015

Bundessozialministerin Andrea Nahles plant, den Sozialhilfe-Anspruch von EU-Ausländern per Gesetz zu begrenzen. Die CSU begrüßt den Vorstoß als Maßnahme gegen eine befürchtete Zunahme von Armutsmigration.

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Andrea Nahles (Archivbild: dpa)
Bild: picture alliance/dpa/M. Gambarini

Mit ihrer Gesetzesinitiative reagiert Andrea Nahles (Archivbild) auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts. Nach dem Urteil von Anfang Dezember sind deutsche Kommunen verpflichtet, EU-Bürgern nach einem Aufenthalt von mehr als sechs Monaten Sozialleistungen zu zahlen. "Wir müssen die Kommunen davor bewahren, unbegrenzt für mittellose EU-Ausländer sorgen zu müssen", sagte Nahles der "Rheinischen Post". Hierfür gebe es einen gesetzlichen Handlungsbedarf.

"Die Kommunen sind gerade erst bewusst von uns entlastet worden, sie haben noch neue Aufgaben durch die Flüchtlinge bekommen. Das wollen wir nun nicht durch die Hintertür wieder aushebeln", so die Bundessozialministerin. Wie das Gesetz genau aussehen soll, könne sie erst sagen, wenn die vollständige Urteilsbegründung des Bundessozialgerichts vorliegt. Die SPD-Politikerin zeigte sich jedoch zuversichtlich, in dieser Frage eine schnelle Einigung innerhalb der Bundesregierung erzielen zu können.

Hasselfeldt: Aufforderung zur Armutsmigration verhindern

Zustimmung zu einem entsprechenden Gesetz signalisierte bereits CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt. "Alles andere wäre nicht nur eine weitere große Belastung für unser Sozialsystem, sondern fördert noch die Abwanderung aus den Heimatländern", sagte Hasselfeldt der "Rheinischen Post". Wenn die Sozialhilfe in Deutschland höher sei als das Einkommen im Herkunftsland, sei das geradezu eine Aufforderung zur Armutsmigration. "Das müssen wir unbedingt verhindern", betonte die CSU-Politikerin.

Porträt Gerda Hasselfeldt (Foto: DW)
Unterstützt den Vorstoß der Bundessozialministerin: CSU-Politikerin Gerda HasselfeldtBild: DW

Auslöser für das Urteil des Bundessozialgerichts war der Fall einer Frau, die in Bosnien geboren wurde, inzwischen Schwedin ist und mit ihren drei Kindern in Deutschland lebt. Ein Jobcenter in Berlin hatte die Zahlung von Arbeitslosengeld eingestellt, da die Frau und ihre Tochter als ausländische Arbeitssuchende keinen Anspruch darauf hätten. Auch Sozialgeld für die anderen Kinder wurde nicht mehr gezahlt. Der Fall war bis vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg gegangen. Dieser hatte Mitte September die deutsche Praxis bestätigt, nach der EU-Bürger, die noch nie in Deutschland erwerbstätig waren, von Hartz-IV-Leistungen ausgeschlossen sind.

Sozialhilfe für weitere 130.000 Menschen

Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts muss das Berliner Landessozialgericht den Fall jedoch erneut prüfen, um zu klären, ob die Frau mit ihren Kindern bereits länger als sechs Monate in Deutschland lebt. Damit hätte sie Anspruch auf Sozialleistungen. Nach Einschätzung des Städte- und Gemeindebundes erhalten durch das Urteil des Bundessozialgerichts zusätzlich 130.000 Menschen in Deutschland Anspruch auf Sozialhilfe.

ww/jj (epd, dpa, kna, rtr)