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Politik

Neuer Anlauf beim BKA-Gesetz

17. Februar 2017

Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2016 einige Kompetenzen des Bundeskriminalamtes (BKA) für grundgesetzwidrig. Nun befasst sich das Parlament mit einer Reform. In einer Zeit zunehmender terroristischer Bedrohung.

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Deutschland Bundeskriminalamt BKA
Bild: picture-alliance/dpa/F. von Erichsen

Es kommt selten vor, das Bundesinnenminister Thomas de Maizière die Contenance verliert. Der Christdemokrat genießt zu Recht den Ruf, ruhig und besonnen zu sein. Umso bemerkenswerter war seine Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den Klägern gegen das Gesetz über das Bundeskriminalamt (BKA) im vergangenen Jahr weitgehend recht gab. De Maizière, qua Amt auch Verfassungsminister, ärgerte sich maßlos über die Entscheidung aus Karlsruhe: Es sei nicht Aufgabe des Gerichts, ständig dem Gesetzgeber "in den Arm zu fallen". Eine Anspielung darauf, dass zuvor schon etliche andere Sicherheitsgesetze gekippt worden waren. Darunter waren die gegen Online-Durchsuchungen und Vorratsdatenspeicherung.

Mit seinen schroffen Worten wollte de Maizière natürlich nicht am Grundsatz der Gewaltenteilung rütteln. Vielmehr befürchtete er, das BKA könnte im Anti-Terror-Kampf zum zahnlosen Tiger werden. Eine Sorge, die bei genauer Lektüre der Urteilsbegründung eher unbegründet zu sein schien. Denn die Verfassungsrichter haben nicht das ganze BKA-Gesetz verworfen, sondern lediglich eine verhältnismäßige Ausgestaltung angemahnt. Die heimliche Überwachung von Wohnungen, Telefonapparaten  und Computern, um die es im Kern geht, ist also keinesfalls per se grundgesetzwidrig.

Die elektronische Fußfessel kam kurzfristig in den Gesetzentwurf

Es geht - wie so oft - um die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit. Die soll mit Hilfe des am Freitag ins Parlament eingebrachten Gesetzentwurfs der Bundesregierung besser gewahrt werden. Der deutsche Innenminister sprach von einer "Zeitenwende". Die verspricht er sich durch einen besseren Informationsaustausch zwischen dem Bund und den 16 Ländern. Eine höchst aktuelle Komponente hat das überarbeitete BKA-Gesetz durch den Terroranschlag auf einen Berliner Weihnachtsmarkt im Dezember bekommen. Als Folge der anschließenden Sicherheitsdebatte fand auch die elektronische Fußfessel Eingang in den Gesetzentwurf.

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Kritiker halten die elektronische Fußfessel für "Symbolpolitik" Bild: picture-alliance/dpa

Damit sollen nach dem Willen de Maizières künftig sogenannte Gefährder in ihrem Bewegungsradius eingeschränkt und beobachtet werden können. Die Fußfessel sei kein "Allheilmittel", räumte de Maizière ein. Er hofft aber, damit das Untertauchen potenzieller Terroristen eher verhindern zu können. Die Opposition hält wenig von der geplanten Gesetzesnovelle. Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Linken, sprach von "Symbolpolitik". Der Begriff des Gefährders sei gesetzlich nicht definiert. Das rechtlich schwer zu fassende Phänomen des Gefährders dürfte bei der noch ausstehenden Sachverständigen-Anhörung in der Tat für Diskussionsstoff sorgen. Es hat durchaus das Potenzial für eine erneute Verfassungsklage.

Lauschen ist trotz des Verfassungsgerichtsurteils weiterhin erlaubt

Die praktischen Auswirkungen des Urteils vom April 2016 waren eher marginal. Denn die Richter räumten eine Frist zur Nachbesserung des BKA-Gesetzes bis Juni 2018 ein. In der Zwischenzeit können die verworfenen gesetzlichen Regelungen unter Einschränkungen weiter angewandt werden. Um Anschläge zu verhindern, dürfen die Ermittler also weiterhin Wohnungen abhören, Überwachungskameras installieren und Telefonate anzapfen.

Vor allem bei der Wohnraumüberwachung machte das Gericht strikte Vorgaben zur Datenerhebung und Datenauswertung, damit der "Kernbereich privater Lebensgestaltung" gewahrt bleibt. So müssen gewonnene Daten zunächst von einer unabhängigen Stelle daraufhin geprüft werden, ob sie "höchstprivate Informationen" enthalten, bevor sie das BKA verwerten darf. Das vor Jahresfrist vom Verfassungsgericht beanstandete Gesetz ist auch die Grundlage für den "Bundestrojaner". Mit der dafür entwickelten Software können zum Beispiel Computer-Chats Terrorverdächtiger abschöpft werden. Das Programm wird heimlich auf Festplatten gespeichert.

Symbolbild Bundestrojaner freigeschaltet
Der "Bundestrojaner" zum Ausspähen von Computer-Festplatten muss künftig besser im Zaum gehalten werden Bild: picture-alliance/dpa/S. Jansen

Das "Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt", wie das alte BKA-Gesetz ganz genau heißt, trat bereits 2009 in Kraft. Unter den Klägern waren unter anderem der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) und die amtierende Vorsitzende des Rechtsausschusses im Deutschen Bundestag, Renate Künast (Grüne). Ihre Kritik richtete sich vor allem gegen die damals neue BKA-Befugnis, vorbeugend ermitteln zu dürfen. Methoden, die vorher Nachrichtendiensten wie dem Verfassungsschutz vorbehalten waren. Von Ausspähung potenziell betroffen waren auch sogenannte Berufsgeheimnisträger. Dazu zählen Anwälte, Ärzte und Journalisten - für sie galt lediglich ein eingeschränkter Schutz. Lauschaktionen gegen Abgeordnete, Geistliche und Strafverteidiger blieben hingegen verboten. 

Die Zahl der Gefährder hat sich seit 2009 verfünffacht

Das nun auf den Weg gebrachte neue BKA-Gesetz fällt in eine Zeit, in der von Terroristen ausgehende Gefahren für Deutschland größer denn je sind. Als die alten Regelungen beschlossen wurden, bezifferte der damalige BKA-Präsident Jörg Ziercke die Zahl der Gefährder auf 100. Sein Nachfolger Holger Münch geht aktuell von fast 550 aus. Einer von ihnen war der Berliner Weihnachtsmarkt-Attentäter Anis Amri.   

Durch das künftige BKA-Gesetz muss laut Verfassungsgericht auch gewährleistet sein, dass der Grundrechtsschutz durch Daten-Übermittlung ins Ausland "ebenso wenig ausgehöhlt wird wie durch eine Entgegennahme und Verwertung von Daten, die durch ausländische Behörden menschenrechtswidrig erlangt sind". Dieser Passus aus dem Urteil des vergangen Jahres hat unmittelbare Auswirkungen auf die Kooperation deutscher Geheimdienste mit denen anderer Länder. Dass es dabei immer wieder zu Gesetzesverstößen kommt, belegte zuletzt der NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages. Dabei ging es allerdings nicht um Verstöße des BKA, sondern des BND. 

Deutsche Welle Marcel Fürstenau Kommentarbild ohne Mikrofon
Marcel Fürstenau Autor und Reporter für Politik & Zeitgeschichte - Schwerpunkt: Deutschland