Neuseeland legalisiert aktive Sterbehilfe
30. Oktober 2020Für Menschen mit einer unheilbaren Krankheit könnte das künftige Gesetz eine Erleichterung bedeuten. In einem Referendum stimmten laut dem vorläufigen Ergebnis 65,2 Prozent der teilnehmenden Neuseeländer für die aktive Beendigung des Lebens unheilbar kranker Erwachsener. 33,8 Prozent in dem südpazifischen Inselstaat votierten dagegen, wie die Regierung auf ihrer Webseite mitteilte. Das amtliche Endergebnis soll am 6. November veröffentlicht werden und ist für Kabinett und Parlament bindend. Das entsprechende Gesetz wird im November 2021 in Kraft treten.
Danach können sich künftig neuseeländische Staatsbürger, die 18 Jahre oder älter sind und an einer unheilbaren, binnen sechs Monaten zum Tode führenden Krankheit leiden, für Sterbehilfe durch einen Arzt entscheiden. Für die Gültigkeit der Entscheidung sind Gutachten des Hausarztes sowie eines unabhängigen Mediziners Voraussetzung. Ausdrücklich ausgenommen von dem Recht sind Patienten, die aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht mehr entscheidungsfähig sind.
"Sieg der Würde" oder "Gefährliche Entscheidung" ?
Befürworter sprechen von einem Sieg der Würde. "Tausende Neuseeländer werden die Wahl, die Würde, die Kontrolle und die Autonomie über ihren eigenen Körper haben, geschützt durch die Rechtsstaatlichkeit", sagte etwa der Abgeordnete David Seymour, Parteichef der für die individuelle Freiheit eintretenden ACT Neuseeland.
Einigen Gesundheitsverbänden wie der "New Zealand Medical Association" gehen die Bestimmungen des Gesetzes dagegen zu weit.
Die katholische Kirche bezeichnete die Legalisierung der Sterbehilfe auf ihrer Webseite als "gefährlich" für "schutzbedürftige Menschen und jene, die sie pflegen". Das Gesetz regele nicht die Sterbehilfe für "einige wenige harte Fälle", warnte der Direktor des Nathaniel Centre for Bioethics der Bischofskonferenz, John Kleinsman. Die Vorlage mache es "für jeden mit der Diagnose einer tödlichen Krankheit leicht, sich für einen medizinisch begleiteten Suizid zu entscheiden".
Die Diskussion über das Thema war durch den Fall der Anwältin Lecretia Seales angestoßen worden, die 2015 an einem Gehirntumor starb. Am Tag ihres Todes lehnte ein Gericht ihren mehrere Jahre zurückreichenden Antrag auf das Recht zu sterben ab.
Das Referendum fand zeitgleich mit der Parlamentswahl in Neuseeland am 17. Oktober statt.
Belgien und die Niederlande preschen vor
2002 waren die Niederlande und Belgien die weltweit ersten Länder, welche die Sterbehilfe erlaubten. Es folgten Luxemburg, Kolumbien und Kanada. Auch in Teilen der USA und Australien ist sie legal.
In Deutschland ist seit Februar dieses Jahres passive Sterbehilfe erlaubt. Das bedeutet, dass im Einvernehmen mit der betroffenen Person oder deren Angehörigen bei unheilbar Erkrankten oder bereits im Sterben liegenden Menschen lebenserhaltende Maßnahmen beendet oder reduziert werden können.
se/pg (kna, afp, dpa)