Intersexuelle fordern Anerkennung
2. September 2016Geschätzte 80.000 Menschen in Deutschland leiden, weil sie keinem Geschlecht eindeutig zuzuordnen sind. Intersexuellen fehlen bestimmte Chromosomen, Geschlechtsmerkmale sind nicht vollständig ausgeprägt, Hoden und Eierstöcke sind gleichzeitig vorhanden, oder es werden bestimmte geschlechtsprägende Hormone nicht gebildet. Es gibt hunderte Erscheinungsformen. Für Betroffene ist diese Situation schon belastend genug. Hinzu kommen Behörden, die stets danach fragen, welchem Geschlecht man denn nun angehöre. Auch der Alltag stellt Intersexuelle immer wieder vor ganz praktische Entscheidungen, zum Beispiel, auf welche Toilette sie gehen können oder dürfen.
"Die ständige Entscheidung, die nur die Kategorien 'Mann' oder 'Frau' kennt, sorgt dafür, dass Intersexuelle ihre eigene Existenz andauernd verleugnen müssen. Sie werden als Person unsichtbar, und das verstößt gegen das Persönlichkeitsrecht", erläutert Moritz Schmidt gegenüber der DW. Er gehört der Kampagnengruppe "Dritte Option" an, die beim Bundesverfassungsgericht nunmehr eine endgültige Klärung erreichen will, ob eine dritte Geschlechtsbezeichnung eingeführt werden muss. Gedacht ist an die Bezeichnung "inter" oder "divers". Anlass ist ein Fall, der die Gerichte schon seit zwei Jahren beschäftigt.
Der Fall Vanja
Vanja aus Leipzig, heute 26 Jahre alt, erhielt nach der Geburt einfach die Bezeichnung "weiblich" zugeteilt. Vanja aber ist intersexuell. Vanja versuchte auch zunächst, als Frau zu leben, äußerte aber auch öffentlich in Interviews wie mit der "tageszeitung", weder Frau noch Mann zu sein.
Vanja wuchs nach einer medizinisch notwendigen Hormonbehandlung ein Bart. Dann sollte im Reisepass die Geschlechtsbezeichnung von "weiblich" auf "inter/divers" geändert werden. Doch das Standesamt sah für eine dritte Geschlechtsbezeichnung neben "Mann" oder "Frau" keine Gesetzesgrundlage. Ein Gericht nach dem anderen wies die Bitte von Vanja ab. Zuletzt der Bundesgerichtshof. Dieser verwies auf die rechtliche Möglichkeit, die seit 2013 besteht. Danach ist es zulässig, wenn das Geschlecht eines Neugeborenen nicht eindeutig ist, die Eintragung beim Geschlecht einfach "offen" zu lassen, eben nichts in amtliche Unterlagen einzutragen. Genau das aber reichte Vanja nicht aus. Der Hauptvorwurf : Intersexualität werde von Staat und Gesellschaft nicht als gleichwertig betrachtet. Verschämt werde alles verschwiegen, und das sei fehlende Gleichberechtigung. Die eigene Person werde ignoriert.
Juristische Einschätzung
Der deutsche Ethikrat hat bereits 2012 empfohlen, eine dritte Geschlechtsbezeichnung einzuführen. Das soll vor allem den Druck von Eltern und Ärzten nehmen, die häufig für "klare Verhältnisse" sorgen wollten. In unzähligen Fällen wurde so schon nach der Geburt operiert. Unter den Folgen solcher Eingriffe leiden Intersexuelle häufig ein Leben lang, weil sie sich später einfach anders entschieden hätten als ihre Eltern oder Ärzte. Solche Situationen sollen künftig vermieden werden. Dieses Signal sendeten in den vergangenen Jahre zahlreiche Forschungsarbeiten auf dem Gebiet, die der Verein "Intersexuelle Menschen" aufmerksam verfolgt.
Juristen, die die aktuell eingereichte Rechtsbeschwerde unterstützen, sehen Grundrechtsverstöße gegen das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf Gleichbehandlung zwischen den Geschlechtern. Die geschlechtliche Identität gehöre zum Persönlichkeitsrecht. Daher hätten auch Intersexuelle ein Anrecht auf einen eigenen passenden Eintrag ihrer Geschlechtssituation.
Wie diese Bezeichnung schließlich aussehen könnte, ob vielleicht nur ein x ausreiche oder ein Begriff wie "inter", sei dabei nicht entscheidend. Aber gar nichts näher zu bezeichnen, lasse viel zu viele rechtliche Probleme für Intersexuelle offen. Zum Beispiel beim Thema Ehe, die nur von Menschen unterschiedlichen Geschlechts eingegangen werden darf. Das gesamte Familienrecht mit seinen Vorschriften und Bedingungen sei betroffen.
Lernen von der Welt
Hoffnung gibt den Betroffenen, dass andere Länder bereits eine dritte Geschlechtsbezeichnung kennen. Das oberste Gericht in Australien zum Beispiel hob 2014 die Unterscheidung zwischen "männlich" und "weiblich" auf und listet jetzt auch Menschen mit Merkmalen beider Geschlechter unter der Bezeichnung "non specific" (nicht eindeutig).
Ähnliches gilt in Neuseeland, Indien, Bangladesch und Pakistan. In Nepal gibt es in Dokumenten das dritte Geschlecht als "O" für "other" – andere. In Österreich läuft noch eine Klage auf Anerkennung des dritten Geschlechts. Es kommt Bewegung in ein Anliegen, das offenbar mehr ist als eine reine Formalie.