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Nicht verfassungsgemäß

18. Dezember 2002

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Einspruch gegen das Zuwanderungsgesetz stattgegeben. Die Diskussionen werden weitergehen.

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"Im Namen des Volkes ..."Bild: AP

Dem Obersten Gericht in Karlsruhe lag am Mittwoch (18. Dezember 2002) das Gesetz zur Entscheidung vor, weil sechs unionsgeführte Länder gegen seine Verabschiedung durch den Bundesrat am 22. März 2002 geklagt haben. Dort hatten die zwei Vertreter des Landes Brandenburg, das von einer großen Koalition regiert wird, zunächst kein einheitliches Votum abgegeben. Bundesratspräsident Klaus Wowereit (SPD) wertete das "Ja" des damaligen Ministerpräsidenten Manfred Stolpe (SPD) trotzdem als Zustimmung des gesamten Bundeslands.´

Bereits am 23. Oktober 2002 hatte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVG) darüber verhandelt, ob das Verfahren korrekt ablief. Um die Inhalte des Gesetzes ging es vor dem BVG nicht.

Falls die Verfassungsrichter sich geeinigt hätten, wäre das Zuwanderungsgesetz am 1. Januar 2003 in Kraft getreten. Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) widersprach inzwischen Einwänden, die Ausländerbehörden der Kommunen seien nicht in der Lage, das Gesetz zu diesem Termin ordnungsgemäß umzusetzen. Dies sei "schlicht falsch", so Schily.

Union zeigt sich gesprächsbereit

CDU- und CSU-Politiker hatten gegenüber der Bundesregierung bereits Gesprächsbereitschaft erklärt, falls das Gesetz in Karlsruh scheitern würde. Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) hält es für möglich, das Gesetz im Bundestag neu einzubringen, um dann im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat erneut darüber zu verhandeln. Auch der saarländische Ministerpräsident Peter Müller (CDU) sagte, die Union sei bereit, einen Konsens mit der Bundesregierung in der Zuwanderungsfrage zu suchen.

Laut Müller wollen CDU und CSU Zuwanderung insgesamt begrenzen. Zudem solle sie von den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes in Deutschland abhängig gemacht werden. Migration aus humanitären Gründen müsse auf die Anforderungen der Genfer Flüchtlingskonvention beschränkt bleiben. Müller glaubt, dass ein neues Gesetz innerhalb von sechs Monaten formuliert werden könne.

Nachbesserungen bei der Integration

Beckstein hält es hingegen für notwendig, die Frage der besseren Integration auch für die bereits hier lebenden Ausländer zu regeln. Einer der größten Fehler des rot-grünen Zuwanderungsgesetzes sei es, dass Integrationskurse nur für neu ankommende Ausländer vorgesehen seien. (kap/sam)