Kraft kann Warhol-Versteigerung nicht stoppen
17. Oktober 2014Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidentin Hannelore Kraft kann die Versteigerung der Werke "Triple Elvis" und "Four Marlons" des amerikanischen Pop-Art-Künstlers Andy Warhol nicht verhindern, weil diese kein nationales Kulturgut gemäß dem Kulturschutzgesetz seien. Entsprechend antwortete Kraft mit einem Brief auf ein Protestschreiben der Direktoren aller großen NRW-Kunstmuseen. Daher komme die von den Direktoren geforderte Übertragung der Werke an Museen in Nordrhein-Westfalen nicht in Betracht. Ein Ankauf der Bilder aus Steuergeldern zum Marktwert sei "zurzeit nicht darstellbar", heißt es in dem Brief weiter, der am Freitag in Düsseldorf bekannt wurde. Die Casinogesellschaft Westspiel erhofft sich aus der Versteigerung der frühen Warhol-Werke Einnahmen von 100 Millionen Euro. Die Bilder sollen Mitte November bei Christie's in New York versteigert werden.
Kraft versicherte, dass die Landesregierung nicht die Absicht habe, Kunst aus direktem Besitz des Landes Nordrhein-Westfalen zum Zweck der Haushaltskonsolidierung zu veräußern. "Diesen Tabubruch wird es nicht geben." Die Direktoren hatten gewarnt, mit der Versteigerung würde ein grundlegender Kulturwandel vollzogen, der das Image Nordrhein-Westfalens und der Bundesrepublik als Kulturland und Kulturnation infrage stelle.
Die Bilder "Triple Elvis" und "Four Marlons" waren in der 1970er und 1980er Jahren zur Ausstattung der Spielbank in Aachen gekauft worden, wegen ihres Wertes aber zuletzt im Depot geblieben. Westspiel ist eine Tochter der NRW.Bank, der Förderbank des bevölkerungsreichsten Bundeslandes. Westspiel habe die Bilder aus eigenen Mittel weit unter dem heutigen Wert erworben und müsse als rechtlich selbstständiges Unternehmen Investitionen aus vorhandenen Vermögenswerten bestreiten, heißt es in Krafts Brief. Mit den Einnahmen soll die Modernisierung der Spielbank finanziert werden.
ld/se (dpa)