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Führen und Verführen

Marcel Fürstenau, zurzeit München30. September 2014

Im Strafverfahren gegen die Terrorgruppe NSU berichten Verfassungsschützer, wie sie ihren Spitzel Tino Brandt geführt haben. Dabei wird klar, dass sie sich auf dünnem Eis bewegt haben.

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Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Ermüdend können sie schon mal sein, die inzwischen 144 Verhandlungstage im Prozess gegen den "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) vor dem Münchener Oberlandesgericht (OLG). Aber oft eben auch aufschlussreich und erschreckend. Das war in der vergangenen Woche der Fall, als der Neonazi und Verfassungsschutz-Spitzel Tino Brandt als Zeuge geladen war. Und das ist in dieser Woche so, weil drei seiner sogenannten V-Mann-Führer aus dem Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz (im Artikelbild) geladen sind. Sie hatten seit Mitte der 1990er Jahre bis zu Brandts durch Medienberichte ausgelöster Enttarnung 2001 mit dem heute 39-Jährigen zu tun.

Der Gründer des sogenannten Thüringer Heimatschutzes (THS) ist eine zentrale Figur, als die Hauptangeklagte Beate Zschäpe sowie Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos vor rund 20 Jahren immer tiefer im rechten Sumpf versinken. Brandts ehemaliger V-Mann-Führer Reiner B. nimmt an dieser Stelle kein Blatt vor den Mund: "Bis in die Haarspitzen rechtsextremistisch" sei der gewesen. Und das sehe er auch heute noch so. Diese Aussage eines Verfassungsschützers, der rund vier Jahre regelmäßig mit der "Quelle" Brandt zu tun hatte, lässt aufhorchen. Denn der so Charakterisierte zeichnete vor Wochenfrist ein ganz anderes Bild von sich selbst. Gegen Gewalt will er sich ausgesprochen haben und NPD-Abgeordneter werden wollen.

Tino Brandt war der "große Zampano der rechten Szene"

Der Neo-Nazi Tino Brandt posiert auf einem Archivbild von 2001 mit einer Pose, die Entschlossenheit ausdrücken soll.
Der Neonazi Brandt 2001 in einer Pose, die ihm gefallen haben dürfteBild: picture-alliance/dpa

Als V-Mann des Thüringer Verfassungsschutzes ist Brandt seinem früheren Führungsmann B. allerdings ganz anders in Erinnerung. Man habe kein Interesse daran gehabt, dass er "omnipräsent" sei. Als THS-Initiator und Funktionär der rechtsextremen NPD war Brandts Einfluss jedoch nur schwer einzudämmen. Das räumt auch der Zeuge B. ein: Es sei dem Landesamt für Verfassungsschutz nicht recht gewesen, dass sein Spitzel der "große Zampano" in der rechten Szene gewesen sei. Aus heutiger Sicht müsse er sagen, es sei ein "ziemlich unmögliches Unterfangen" gewesen, Brandt "auszubremsen".

Dessen damaliger V-Mann-Führer findet es rückblickend bedauerlich, "nur eine Quelle gehabt zu haben". Nachrichtendienstlich sei es immer besser, zwei zu haben, um die Informationen abgleichen zu können, betont B. Als kompletten Fehlschlag aus Verfassungsschutz-Perspektive will er die menschliche Quelle namens Brandt aber auch nicht verstanden wissen. So habe man ihm erfolgreich untersagt, an den sogenannten Mittwoch-Stammtischen der rechten Szene teilzunehmen, indem man mit der Streichung der Spitzeldienst-Prämien gedroht habe. Dann sei Brandt "gefügig" gewesen und habe gemacht, "was wir wollten und nicht, was er wollte".

"Verfassungsschutz hat schwere Straftaten des NSU mit ermöglicht"

Für Nebenkläger-Anwalt Thomas Bliwier steht nach den Aussagen Brandts und seines V-Mann-Führers B. fest, dass es sich bei der fragwürdigen Kooperation um ein "vollständiges Versagen" des Amtes gehandelt habe. In seiner Erklärung am Ende des 144. Verhandlungstages im NSU-Prozess spricht Bliwier von einer "Verstrickung" des Verfassungsschutzes in den Aufbau des Thüringer Heimatschutzes. Auch den gescheiterten Versuch, die 1998 untergetauchten mutmaßlichen NSU-Mörder Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe aufzufinden, lastet er dem Thüringer Verfassungsschutz an.

Nebenkläger-Anwalt Thomas Bliwier
Nebenkläger-Anwalt BliwierBild: bdk Rechtsanwälte

Die fragwürdige Rolle der Thüringer Behörde, aber auch anderer staatlicher Stellen, haben schon die NSU-Untersuchungsausschüsse des Bundestags und des Thüringer Landtags in ihren Abschlussberichten scharf kritisiert. Rechtsanwalt Bliwier, der die Interessen der Familie des NSU-Opfers Halit Yozgat vertritt, zieht ein verheerendes Fazit. Der vom V-Mann Brandt aufgebaute rechtsextreme Thüringer Heimatschutz hätte ohne das Landesamt für Verfassungsschutz "niemals" seine bundesweite Bedeutung erlangt. Schwerer noch wiegt Bliwiers Vorwurf, der Thüringer Verfassungsschutz habe die Ergreifung der Untergetauchten verhindert und "schwere Straftaten des NSU mit ermöglicht".

Die erfolglose "Spurfolgetechnik" des Reiner B.

Die Version des ehemaligen V-Mann-Führers B. klingt indes wie das glatte Gegenteil. So habe er Brandts Auto mit "Spurfolgetechnik" ausstatten lassen, um an das untergetauchte Trio heranzukommen. Umgangssprachlich würde man sagen, das Auto sei verwanzt worden. Weitergeholfen hat diese Maßnahme aber auch nicht. Wäre der Verfassungsschutz mit Hilfe des verwanzten Autos den untergetauchten Rechtsextremisten nämlich auf die Schliche gekommen, hätte es laut V-Mann-Führer B. "Folgemaßnahmen" gegeben. "Dann wäre irgendwann die Polizei ins Spiel gekommen."

Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe konnten sich jedoch 1998 - mit wessen Hilfe auch immer - dem Zugriff der Sicherheitsbehörden entziehen. Zwei Jahre später begann die Mordserie an neun Männern mit türkischen und griechischen Wurzeln sowie einer Polizistin. Aus der Sicht von Nebenkläger-Anwälten spielte der Neo-Nazi und Verfassungsschutz-Spitzel Brandt bei der Radikalisierung der mutmaßlichen NSU-Mörder eine wichtige Rolle. Sein Spitzname sei "Brandstifter" gewesen, meint Anwalt Bliwier unter Verweis auf die Aussage eines anderen Rechtsextremisten.

Zschäpes Verteidigung hält Aussagen für "unbrauchbar"

Derweil beurteilt Zschäpe-Anwalt Wolfgang Stahl die Zeugen-Aussagen Brandts und seines ehemaligen V-Mann-Führers als entlastend für seine Mandantin. Brandt sei ein "nahezu notorischer Lügner", findet der Pflichtverteidiger der Hauptangeklagten. Brandt habe eingestanden, seine Kameraden und das Landesamt belogen zu haben. Die Angaben zu seiner Mandantin seien "unergiebig" und "widersprüchlich" gewesen. Für die Einschätzung der Schuldfrage Zschäpes seien Brandts Aussagen "unbrauchbar".