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Nächstes Kapitel der FIFA-Farce

Calle Kops16. Dezember 2014

Zwei FIFA-Urteile zum Bericht zu den WM-Vergaben 2018 und 2022 sorgen erneut für Unverständnis: Der Einspruch von Chefermittler Garcia wird zurückgewiesen, eine Beschwerde gegen Richter Eckert bleibt erfolglos.

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Das FIFA-Logo hängt an der Wand des Hauptquartiers in Zürich (Foto: EPA/WALTER BIERI)
Bild: picture-alliance/dpa/W. Bieri

Mit zwei umstrittenen Entscheidungen im Korruptionsskandal zu den WM-Vergaben an Russland und Katar hat die FIFA ihre Glaubwürdigkeitskrise eklatant verschärft. Die Berufungskommission des Fußball-Weltverbandes unter dem Vorsitzenden Larry Mussenden von den Bermudas wies am Dienstag den Einspruch von Sonderermittler Michael Garcia gegen den Bericht des deutschen Richters Hans-Joachim Eckert zur Vergabe der Weltmeisterschaften 2018 und 2022 zurück. Die Berufung sei aus formalen Gründen "unzulässig", teilte die FIFA mit.

Eckert hatte Mitte November in seinem 42-seitigen Bericht zu den Korruptionsvorwürfen bei den WM-Vergaben keine gravierenden Verstöße festgestellt. Dafür erntete der Münchner Jurist nicht nur weltweite Kritik und Unverständnis, sondern veranlasste auch den ehemaligen FBI-Mann Garcia zu einem Einspruch noch am selben Tag gegen dieses Urteil. Der US-Amerikaner hatte zahlreiche unvollständige und fehlerhafte Darstellungen der Tatsachen und Schlussfolgerungen moniert.

Abschlussbericht oder nicht?

FIFA-Chefermittler Michael Garcia steht am Rednerpult (Foto: FABRICE COFFRINI/AFP/Getty Images)
FIFA-Chefermittler Michael GarciaBild: FABRICE COFFRINI/AFP/Getty Images

Eckert hatte daraufhin überraschend der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" erklärt: "Wir haben momentan in der Untersuchung einen Zwischenstand." Sein Papier sei eine Grundlage, auf der Garcia weiter untersuchen könne, besonders gegen beteiligte Einzelpersonen. Dies klang verwirrend, hatte die FIFA das Eckert-Papier doch zwei Tage vorher noch quasi als Abschlussbericht deklariert.

Genau darauf stützte die Berufungskommission nun ihre Entscheidung. Es handle sich bei dem sogenannten Eckert-Bericht nicht um einen "Schlussbericht" nach den Statuten des FIFA-Ethikreglements. "Der Bericht nennt weder Regelverstöße einer beschuldigten Person noch irgendeinen Antrag an die rechtsprechende Kammer zur Bestrafung der beschuldigten Person", hieß es in der FIFA-Mitteilung. Daher sei Eckerts Stellungnahme "weder rechtsverbindlich noch anfechtbar".

Ob der 430 Seiten starke Garcia-Report komplett oder in Auszügen veröffentlicht oder zumindest den Mitgliedern der FIFA-Exekutive zugänglich gemacht wird, entscheidet sich wohl an diesem Donnerstag oder Freitag auf der Exko-Sitzung in Marrakesch.

Beschwerde gegen Richter Eckert ohne Erfolg

Richter Hans-Joachim Eckert steht vor dem FIFA-Hauptquartier in Zürich (Foto: EPA/WALTER BIERI dpa Bildfunk)
Richter Hans-Joachim EckertBild: picture-alliance/dpa/Walter Bieri

Auch mit einem weiteren am Dienstag veröffentlichten Urteil schaffte es die FIFA, der jüngsten Farce ein weiteres Kapitel hinzuzufügen. Die Disziplinarkommission wies die Beschwerden zweier Informantinnen zu den WM-Vergaben 2018 und 2022 zurück. Für die Eröffnung eines Disziplinarverfahrens gegen Eckert gebe es "keine stichhaltigen Gründe", hieß es in dem Ergebnis des Gremiums unter dem Vorsitzenden Claudio Sulser.

Phaedra Almajid, Ex-Mitarbeiterin von Katars Bewerbungskomitee für die WM 2022 und Zeugin des FIFA-Sonderermittlers Garcia, hatte sich über den angeblichen Verstoß gegen die Vertraulichkeit durch den Bericht des FIFA-Ethikhüters Eckert beschwert. Auch Bonita Mersiades, ehemalige Chefin für öffentliche Angelegenheiten von Australiens Kandidatur für 2022, fühlte sich in dem Eckert-Bericht als unglaubwürdig dargestellt und im Stich gelassen.

Sulser habe das "gesamte vorliegende Material" geprüft und festgestellt, dass "die an der Untersuchung Mitwirkenden lange vor der Veröffentlichung der Stellungnahme des Vorsitzenden der rechtsprechenden Kammer mit eigenen Medienaktivitäten an die Öffentlichkeit gelangt seien und die Beschwerde betreffend Verletzung des Vertrauensschutzes folglich haltlos" sei.

ck/to (dpa)