Francos Gebeine dürfen umgebettet werden
24. September 2019Das Oberste Gericht Spaniens hat die Exhumierung der sterblichen Überreste des früheren Diktators Francisco Franco genehmigt. Das Gericht teilte mit, es habe einstimmig beschlossen, die Berufung von Francos Angehörigen gegen die Exhumierung abzulehnen. Die Regierung des sozialdemokratischen Ministerpräsident Pedro Sánchez wollte die Gebeine ursprünglich schon im Juni exhumieren und umbetten, doch hatten die Richter den Plan auf Antrag der Nachfahren des Diktators zunächst gestoppt.
Über die Umbettung wird in Spanien schon seit langem gestritten. Sein monumentales Mausoleum im Valle de los Caidos (Tal der Gefallenen) nordwestlich von Madrid ist seit Jahren eine Pilgerstätte für Rechte und Rechtsextreme. Die Regierung will die sterblichen Überreste deshalb in einem kleineren Familiengrab außerhalb von Madrid neu beisetzen. Auch für dieses Vorhaben gaben die Richter jetzt grünes Licht.
Die Angehörigen hatten durchsetzen wollen, dass Franco in der Almudena-Kathedrale in der Innenstadt von Madrid bestattet wird. Aber das wollte die Regierung auf keinen Fall zulassen, da sie dort keinen neuen Pilgerort für Franco-Anhänger schaffen wollte.
Vizeregierungschefin Carmen Calvo kündigte jetzt im Rundfunksender Cadenaser an, Franco noch vor den Wahlen am 10. November umzubetten. Im Familiengrab in Mingorrubio sei gewährleistet, dass es zu keiner Verherrlichung der Diktatur komme, wie bislang im Tal der Gefallenen.
General Franco hatte im Sommer 1936 gegen die Regierung der spanischen Republik geputscht. Aus dem Umsturzversuch wurde ein fast dreijähriger Bürgerkrieg, den Franco - auch mit deutscher Unterstützung - 1939 gewann. Er regierte Spanien bis an sein Lebensende im November 1975. Nach seinem Tod leitete König Juan Carlos den Übergang zur Demokratie mit ersten freien Wahlen 1977 ein.
uh/hf (afp, dpa, epd)