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Politik

NSU-Terror: Opfer-Angehörige verklagen Staat

18. Juni 2017

Zwei Familien von Mordopfern des "Nationalsozialistischen Untergrunds" haben Schadenersatzklagen gegen den Staat erhoben. Sie werden vermutlich nicht die einzigen bleiben.

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NSU Trio
Das NSU-Trio Uwe Mundlos (l.), Beate Zschäpe und Uwe Böhnhardt Bild: dapd

Das Landgericht Nürnberg bestätigte, dass zwei Verfahren anhängig seien. Bei den Klägern handelt es sich um Angehörige von Enver Simsek, dem ersten Mordopfer des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU), und Ismail Yasar. Beide Männer waren in Nürnberg mutmaßlich von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt erschossen worden.

Das NSU-Trio war 1998 in den Untergrund abgetaucht und erst im November 2011 nach einem missglückten Banküberfall aufgeflogen. Strafrechtlich wird das Verfahren seit über vier Jahren im Münchner NSU-Prozess mit Beate Zschäpe als Hauptangeklagter aufgearbeitet.

Einer der Kläger ist Abdulkerim Simsek. Schon zu Jahresbeginn hatten er gemeinsam mit seiner Mutter und seiner Schwester vor dem Landgericht Nürnberg die Klage gegen den Staat eingereicht, genauer: gegen den Freistaat Bayern, den Freistaat Thüringen und die Bundesrepublik Deutschland.

Verhandlungstag im NSU Prozess Die Angeklagte Beate Zschaepe
Strafrechtlich werden die NSU-Morde im Münchner NSU-Prozess mit Beate Zschäpe als Hauptangeklagter aufgearbeitetBild: Imago/S. Widmann

50.000 Euro für jedes Familienmitglied

Es geht um 50.000 Euro für jedes Familienmitglied. Dasselbe fordert die Familie Yasar. Die Klagen stützen sich auf "Pannen bei der Fahndung nach dem untergetauchten NSU-Trio", wie Rechtsanwalt Mehmet Daimagüler erklärte, der beide Familien vertritt. Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe hätten spätestens im Jahr 2000 festgenommen und die Morde damit verhindert werden können, argumentiert Daimagüler.

Die beiden Klagen der Familien Simsek und Yasar werden voraussichtlich nicht die einzigen bleiben. Auch ein Angehöriger des in Rostock von Mundlos und Böhnhardt ermordeten Mehmet Turgut hat seinen Anwalt, Bernd Behnke, mit einer Klage beauftragt.

Auch Klage in der Türkei möglich

Behnke sagte, er warte zunächst das Ende des NSU-Prozesses ab. Eine Amtshaftungsklage vor einem deutschen Gericht schätzt er als "sehr schwierig" ein. Deshalb will er notfalls vor ein ausländisches Gericht ziehen und dort den deutschen Staat verklagen. Er denkt dabei an ein türkisches Gericht, in Istanbul oder Ankara.

uh/fab (dpa)