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Politik

Polen bleibt auf Konfrontationskurs mit der EU

7. Oktober 2021

Teile des EU-Rechts sind laut einem Urteil des polnischen Verfassungsgerichts nicht mit der Verfassung des Landes vereinbar. Die Entscheidung könnte den Streit zwischen Warschau und Brüssel weiter anheizen.

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Polen Verfassungsgericht Warschau
Der Eingang zum polnischen Verfassungsgericht in WarschauBild: Rafal Guz/PAP/dpa/picture-alliance

Kann europäisches Recht in Zweifelsfällen über dem polnischen Verfassungsrecht stehen? Das polnische Verfassungsgericht in Warschau hat entschieden und wertet Teile des EU-Rechts als unvereinbar mit dem nationalen polnischen Recht. 

"Der Versuch des Europäischen Gerichtshofs, sich in das polnische Justizwesen einzumischen, verstößt gegen (...) die Regel des Vorrangs der Verfassung und gegen die Regel, dass die
Souveränität im Prozess der europäischen Integration bewahrt bleibt", urteilten die Richter in Warschau.

Entscheidung mehrfach vertagt

Konkret ging es um die Frage, ob Bestimmungen aus den EU-Verträgen, mit denen die EU-Kommission ihr Mitspracherecht bei Fragen der Rechtsstaatlichkeit begründet, mit der polnischen Verfassung vereinbar sind. Die Entscheidung über diese Frage hatte das Gericht bereits mehrfach vertagt. Zur Begründung hieß es zuletzt, es seien neue Aspekte vorgebracht worden; das Gericht brauche Zeit, um Fragen dazu zu formulieren.

Der polnische Regierungschef Mateusz Morawiecki
Der polnische Regierungschef Mateusz Morawiecki hatte das polnische Verfassungsgericht angerufen (Artikelbild)Bild: Ludovic Marin/AFP

Regierungschef Mateusz Morawiecki hatte das polnische Verfassungsgericht gebeten, ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 2. März 2021 zu überprüfen. In dem Urteil hatten die obersten EU-Richter festgestellt, dass EU-Recht Mitgliedstaaten zwingen kann, einzelne Vorschriften im nationalen Recht außer Acht zu lassen, selbst wenn es sich um Verfassungsrecht handelt. Laut EuGH könnte das Verfahren zur Besetzung des Obersten Gerichts in Polen gegen EU-Recht verstoßen.

Dies würde bedeuten, dass der EuGH Polen zwingen könnte, Teile der umstrittenen Justizreform der nationalkonservativen PiS-Regierung aufzuheben. Die EU-Kommission hat wegen der Reformen bereits mehrere Vertragsverletzungsverfahren gegen die Regierung in Warschau eröffnet und Klagen beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht.

Unverständnis bei der EU 

Die EU-Kommission hat "besorgt" auf das Urteil des polnischen Verfassungsgerichts reagiert. Brüssel werde "alle Mittel" ausschöpfen, damit das EU-Recht in Polen gewahrt bleibe, erklärte EU-Justizkommissar Didier Reynders. Das Prinzip, wonach EU-Recht Vorrang vor nationalem Recht habe, sowie der bindende Charakter von Entscheidungen der EU-Justiz seien zentral für den Staatenbund.

nob/fab (ap, rtr, afp)