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Polen blitzt bei Europäischem Gerichtshof ab

16. November 2021

Nicht zum ersten Mal urteilen die Luxemburger Richter über die Justizreform der nationalkonservativen Regierung in Warschau. Und wieder rügen sie deren Kurs.

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EuGH in Luxemburg
Schon mehrfach musste sich der Europäische Gerichtshof in Luxemburg mit der Justizreform in Polen befassen (Archivbild)Bild: Arne Immanuel Bänsch/dpa/picture alliance

Die polnische Regelung, wonach der Justizminister Richter an höhere Gerichte abordnen und von dort jederzeit wieder abberufen kann, verstößt gegen EU-Recht. Es müsse sichergestellt sein, dass eine solche Abordnung niemals als Instrument zur politischen Kontrolle von Gerichtsentscheidungen diene, teilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg mit.

Konkret ging es um sieben Strafprozesse. Das Bezirksgericht Warschau, das die Fälle verhandelt, bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts. Es sah in der Regelung eine mögliche Gefährdung der richterlichen Unabhängigkeit. Dies bestätigte der EuGH nun: Die strittigen Befugnisse des Justizministers, der zugleich Generalstaatsanwalt ist, seien mit der Unabhängigkeit der Justiz nicht vereinbar. Dem Urteil zufolge ist nicht auszuschließen, dass die Regeln genutzt werden, um den Inhalt von Gerichtsentscheidungen zu kontrollieren. 

Eine Million Euro pro Tag

Bereits mehrmals hatte der EuGH entschieden, dass Teile der polnischen Justizreform gegen europäisches Recht verstoßen. Zuletzt verhängte er Ende Oktober ein tägliches Zwangsgeld von einer Million Euro gegen Polen, weil das Land eine Entscheidung zur sogenannten Disziplinarkammer für Richter nicht umsetzte. Die EU-Kommission und die nationalkonservative Regierung in Warschau streiten seit langem über die Einhaltung der für EU-Staaten verbindlichen rechtsstaatlichen Grundsätze.

jj/sti (dpa, afp)